Blitzer auf der B462 in Gaggenau im Tunnel an der Ausfahrt Bad Rotenfels – Richtung Rastatt
Auf der B462 bei Gaggenau in Fahrtrichtung Rastatt wird mobil die Geschwindigkeit mit dem Messgerät Poliscan Speed. kontrolliert. Hier finden Sie Details zum Blitzer und können eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Messung anfordern.
Auf der B462 bei Gaggenau geblitzt worden?
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| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Bundesstraße | B462 |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Messbereich | Außerorts |
| Ort | Gaggenau |
| Standortangabe | im Tunnel an der Ausfahrt Bad Rotenfels |
| Fahrtrichtung | Rastatt |
| Tempolimit | 80 km/h |
| Blitzertyp | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Hinweis zum Standort | Mobile Messstelle an der Tunnelausfahrt |
| Zuständige Bußgeldstelle | Landratsamt Rastatt |
Auf der B462 bei Gaggenau geblitzt worden? Diese Strafen drohen 2026
Bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle auf der B462 bei Gaggenau (im Tunnel an der Ausfahrt Bad Rotenfels) in Fahrtrichtung Rastatt hängt die Strafe davon ab, wie deutlich Sie das Tempolimit von 80 km/h außerorts überschritten haben. Entscheidend für das genaue Strafmaß ist stets die Überschreitung, die nach Abzug des Toleranzabzugs verbleibt.
Die folgende Übersicht zeigt die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts für Pkw und Motorräder. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Geschwindigkeitsstufen finden Sie in unserer vollständigen Bußgeldübersicht außerorts.
| Überschreitung km/h |
|
Punkte P | Fahrverbot FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 0–10 | 20 € | 0 | kein Fahrverbot – | eher nicht |
| 11–15 | 40 € | 0 | kein Fahrverbot – | eher nicht |
| 16–20 | 60 € | 0 | kein Fahrverbot – | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 21–25 | 100 € | 1 | kein Fahrverbot – | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 26–30 | 150 € | 1 | kein Regelfahrverbot* 1 M.* | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 31–40 | 200 € | 1 | kein Regelfahrverbot* 1 M.* | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 41–50 | 320 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 51–60 | 480 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 61–70 | 600 € | 2 | 2 Monate 2 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
Der Gebühren-Schalter zeigt bei Bußgeldern den typischen Gesamtbetrag einschließlich Mindestgebühr und 3,50 € Zustellauslage. Bei fristgerecht angenommenen Verwarnungsgeldern fallen diese Gebühren in der Regel nicht an.
* Kein Regelfahrverbot für Ersttäter. Ein Monat kann nach der Wiederholungstäterregel hinzukommen.
So wird auf der B462 bei Gaggenau gemessen
Am Standort auf der B462 bei Gaggenau kommt der PoliScan Speed zum Einsatz. Das LIDAR-System kann mobil auf einem Stativ, aus einem Messfahrzeug oder stationär eingesetzt werden; typische Prüfpunkte sind die Aufstellung beziehungsweise Anlagenkonfiguration, der Auswerterahmen und die Fahrzeugzuordnung. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum mobilen Laserblitzer PoliScan Speed.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswertrahmen (Fotoposition) muss sich bei der rechnerischen Auswertung regelkonform auf dem gemessenen Fahrzeug befinden.
- Mehrfachreflexionen & Parallelfahrzeuge: Bei dichtem Verkehr auf der B462 kann der Laserstrahl durch spiegelnde Flächen oder nebeneinander fahrende Fahrzeuge abgelenkt werden.
- Kalibrierung der Kamera-Verbindung: Die synchrone Zuordnung zwischen der Laser-Distanzmessung und dem Auslösezeitpunkt des Fotos muss lückenlos nachweisbar sein.
- Messprotokoll & Schulung: Bei der mobilen Messung müssen Aufstellort, Messentfernung sowie die Schulungsnachweise des Bedienpersonals in der Akte nachgewiesen sein.
- Skizzen & Fotos vom Aufbau: Die Fotodokumentation der Messstelle bei Gaggenau muss den vorgeschriebenen Sicht- und Anfahrtsbereich eindeutig wiedergeben.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Gaggenau gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Landratsamt Rastatt
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B462 bei Gaggenau ist das Landratsamt Rastatt, Abteilung Amt 5.1 - Zentrale Bußgeldstelle, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landratsamt Rastatt.
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