Blitzer auf der B469 in Laudenbach – Abschnitt Kleinheubach - Laudenbach – Richtung Miltenberg
Erfasst am 11.01.2026
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B469 · Laudenbach
- Standort
- Abschnitt Kleinheubach - Laudenbach
- Richtung
- Miltenberg
- Bereich
- Außerorts
- Tempolimit
- 70 km/h
- Messgerät
- PoliScan Speed
- Blitzertyp
- Mobiler Blitzer
- Toleranz
- 3 km/h, ab 101 km/h 3 %
- Bußgeldstelle
- Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
- Bundesland
- Bayern
Welche Strafen drohen auf der B469 bei Laudenbach?
Mobile Kontrollen (PoliScan Speed) auf der B469 bei Laudenbach erfassen die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Miltenberg. Erlaubt sind hier außerorts 70 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 91 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 111 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 71–80 km/h | 20 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 81–85 km/h | 40 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 86–90 km/h | 60 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 91–95 km/h | 100 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 96–100 km/h | 150 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 101–110 km/h | 200 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 41–50 km/h hier 111–120 km/h | 320 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 121–130 km/h | 480 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h hier 131–140 km/h | 600 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h hier ab 141 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts
Geblitzt auf der B469 bei Laudenbach?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem PoliScan Speed kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Messprotokoll und Messdaten.
Einspruch prüfenSo wird auf der B469 bei Laudenbach gemessen
Bei der mobilen Messung auf der B469 bei Laudenbach kommt PoliScan Speed zum Einsatz. Weil das Gerät für jeden Einsatz neu aufgebaut wird, sind Messprotokoll, Aufstellung und Ausrichtung, Auswerterahmen und Fahrzeugzuordnung besonders wichtig. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum mobilen Laserblitzer PoliScan Speed.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Laudenbach weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
- Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
- Messprotokoll & Schulung: Bei mobilen Messungen müssen ein vollständiges Messprotokoll und der Schulungsnachweis des Messpersonals für das eingesetzte Gerät vorliegen.
- Dokumentation des Aufbaus: Aufstellort und Messbereich bei Laudenbach sollten im Messprotokoll nachvollziehbar festgehalten sein.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Laudenbach gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Für mobile Messungen sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B469 bei Laudenbach ist das Bayerische Polizeiverwaltungsamt, Abteilung Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Bayerisches Polizeiverwaltungsamt.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B469 bei Laudenbach geblitzt worden und haben Post vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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