Blitzer auf der B51 in Olzheim – Höhe Abzweig Olzheim/Knauf – Richtung Prüm

Erfasst am: 10.01.2026

Auf der B51 bei Olzheim im Bereich Höhe Abzweig Olzheim/Knauf in Fahrtrichtung Prüm kontrolliert ein fest installierter Blitzer das Tempolimit von 70 km/h außerorts. Zum Einsatz kommt ein Messgerät vom Typ PoliScan Speed. Erfahren Sie jetzt, welche Strafen 2026 drohen und prüfen Sie kostenlos, ob ein Einspruch möglich ist.

Auf der B51 bei Olzheim geblitzt worden?

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Stationäre PoliScan-Speed-Messanlage
Merkmal Blitzer-Daten
Bundesstraße B51
BundeslandRheinland-Pfalz
MessbereichAußerorts
OrtOlzheim
StandortangabeHöhe Abzweig Olzheim/Knauf
FahrtrichtungPrüm
Tempolimit 70 km/h
BlitzertypStationärer Blitzer
Messgerät PoliScan Speed
Hinweis zum StandortFeste Säule, oft 100 oder 70 je nach Abschnitt
Zuständige Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich

Auf der B51 bei Olzheim geblitzt worden? Diese Strafen drohen 2026

Wer am fest installierten Blitzer auf der B51 bei Olzheim (Höhe Abzweig Olzheim/Knauf) in Fahrtrichtung Prüm das Tempolimit von 70 km/h außerorts überschreitet, kann mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bestraft werden. Entscheidend für das genaue Strafmaß ist stets die Überschreitung, die nach Abzug des Toleranzabzugs verbleibt.

Die folgende Übersicht zeigt die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts für Pkw und Motorräder. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Geschwindigkeitsstufen finden Sie in unserer vollständigen Bußgeldübersicht außerorts.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Überschreitung km/h
Punkte P Fahrverbot FV Einspruch
0–10 20 € 0 kein Fahrverbot eher nicht
11–15 40 € 0 kein Fahrverbot eher nicht
16–20 60 € 0 kein Fahrverbot Einspruch prüfen Jetzt prüfen
21–25 100 € 1 kein Fahrverbot Einspruch prüfen Jetzt prüfen
26–30 150 € 1 kein Regelfahrverbot* 1 M.* Einspruch prüfen Jetzt prüfen
31–40 200 € 1 kein Regelfahrverbot* 1 M.* Einspruch prüfen Jetzt prüfen
41–50 320 € 2 1 Monat 1 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen
51–60 480 € 2 1 Monat 1 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen
61–70 600 € 2 2 Monate 2 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen
über 70 700 € 2 3 Monate 3 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen

Der Gebühren-Schalter zeigt bei Bußgeldern den typischen Gesamtbetrag einschließlich Mindestgebühr und 3,50 € Zustellauslage. Bei fristgerecht angenommenen Verwarnungsgeldern fallen diese Gebühren in der Regel nicht an.

* Kein Regelfahrverbot für Ersttäter. Ein Monat kann nach der Wiederholungstäterregel hinzukommen.

So wird auf der B51 bei Olzheim gemessen

Am Standort auf der B51 bei Olzheim kommt der PoliScan Speed zum Einsatz. Das LIDAR-System kann mobil auf einem Stativ, aus einem Messfahrzeug oder stationär eingesetzt werden; typische Prüfpunkte sind die Aufstellung beziehungsweise Anlagenkonfiguration, der Auswerterahmen und die Fahrzeugzuordnung. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zur stationären Messanlage PoliScan Speed.

Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:

  • Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswertrahmen (Fotoposition) muss sich bei der rechnerischen Auswertung regelkonform auf dem gemessenen Fahrzeug befinden.
  • Mehrfachreflexionen & Parallelfahrzeuge: Bei dichtem Verkehr auf der B51 kann der Laserstrahl durch spiegelnde Flächen oder nebeneinander fahrende Fahrzeuge abgelenkt werden.
  • Kalibrierung der Kamera-Verbindung: Die synchrone Zuordnung zwischen der Laser-Distanzmessung und dem Auslösezeitpunkt des Fotos muss lückenlos nachweisbar sein.
  • Anlagenwartung & Eichsiegel: Bei fest installierten Säulen oder Gehäusen an der B51 müssen das Gültigkeitsdatum der Eichung und intakte Plomben/Siegel vorliegen.
  • Signal- & Schaltprotokolle: Gilt vor Ort ein zeitweises oder variables Tempolimit, müssen die Umschaltsignale der Beschilderung zeitgenau abgeglichen werden.
  • Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Olzheim gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.

Zuständige Bußgeldstelle: Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich

Für das Verfahren nach einer Messung auf der B51 bei Olzheim ist die Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich, Abteilung Fachbereich 01 / Öffentlichkeitsarbeit, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Adresse und Kontaktdaten: Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich.

Weitere Messstellen auf der B51

Weitere Blitzer auf derselben Bundesstraße:

Auf der Übersichtsseite finden Sie 14 Blitzerstandorte auf der B51, davon 1 mit der Fahrtrichtungsangabe „Prüm“. Alle Blitzer auf der B51 oder Blitzer in Rheinland-Pfalz.

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