Blitzer auf der B51 in Prüm – St.-Vither-Str. / Niederprüm – Richtung Bitburg
Auf der B51 bei Prüm in Fahrtrichtung Bitburg wird mobil die Geschwindigkeit mit dem Messgerät Traffipax Speedophot. kontrolliert. Hier finden Sie Details zum Blitzer und können eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Messung anfordern.
Auf der B51 bei Prüm geblitzt worden?
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| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Bundesstraße | B51 |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Messbereich | Innerorts |
| Ort | Prüm |
| Standortangabe | St.-Vither-Str. / Niederprüm |
| Fahrtrichtung | Bitburg |
| Tempolimit | 50 km/h |
| Blitzertyp | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Traffipax Speedophot |
| Hinweis zum Standort | Messung oft aus einer Parkbucht heraus |
| Zuständige Bußgeldstelle | Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich |
Auf der B51 bei Prüm geblitzt worden? Diese Strafen drohen 2026
Bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle auf der B51 bei Prüm (St.-Vither-Str. / Niederprüm) in Fahrtrichtung Bitburg hängt die Strafe davon ab, wie deutlich Sie das Tempolimit von 50 km/h innerorts überschritten haben. Entscheidend für das genaue Strafmaß ist stets die Überschreitung, die nach Abzug des Toleranzabzugs verbleibt.
Die folgende Übersicht zeigt die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts für Pkw und Motorräder. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Geschwindigkeitsstufen finden Sie in unserer vollständigen Bußgeldübersicht innerorts.
| Überschreitung km/h |
|
Punkte P | Fahrverbot FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 0–10 | 30 € | 0 | kein Fahrverbot – | eher nicht |
| 11–15 | 50 € | 0 | kein Fahrverbot – | eher nicht |
| 16–20 | 70 € | 0 | kein Fahrverbot – | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 21–25 | 115 € | 1 | kein Fahrverbot – | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 26–30 | 180 € | 1 | kein Regelfahrverbot* 1 M.* | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 31–40 | 260 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 41–50 | 400 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 51–60 | 560 € | 2 | 2 Monate 2 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 61–70 | 700 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| über 70 | 800 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
Der Gebühren-Schalter zeigt bei Bußgeldern den typischen Gesamtbetrag einschließlich Mindestgebühr und 3,50 € Zustellauslage. Bei fristgerecht angenommenen Verwarnungsgeldern fallen diese Gebühren in der Regel nicht an.
* Kein Regelfahrverbot für Ersttäter. Ein Monat kann nach der Wiederholungstäterregel hinzukommen.
So wird auf der B51 bei Prüm gemessen
Am Standort auf der B51 bei Prüm kommt eine Traffiphot- beziehungsweise Traffipax-Messanlage zum Einsatz. Für die Prüfung sind vor allem Eichung, Anlagenunterlagen, Fotoauswertung und die eindeutige Zuordnung von Messwert und Fahrzeug relevant.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Fahrbahnzustand & Sensoren: Bei Messungen über Piezosensoren im Asphalt müssen die Kabel und Schleifen frei von Beschädigungen oder Fahrbahnrissen bei Prüm sein.
- Radar-Knickwinkel: Handelt es sich um eine Radarmessung, muss der Antennenwinkel exakt zur Fahrbahn ausgerichtet sein, um Reflektionsfehlmessungen zu vermeiden.
- Eichdokumentation: Da es sich um ein etabliertes Messverfahren handelt, ist die lückenlose Historie aller Wartungen und Eichscheine essenziell.
- Messprotokoll & Schulung: Bei der mobilen Messung müssen Aufstellort, Messentfernung sowie die Schulungsnachweise des Bedienpersonals in der Akte nachgewiesen sein.
- Skizzen & Fotos vom Aufbau: Die Fotodokumentation der Messstelle bei Prüm muss den vorgeschriebenen Sicht- und Anfahrtsbereich eindeutig wiedergeben.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Prüm gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B51 bei Prüm ist die Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich, Abteilung Fachbereich 01 / Öffentlichkeitsarbeit, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Adresse und Kontaktdaten: Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich.
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