Blitzer auf der B51 in Saarbrücken – Großblittersdorfer Str. / Rennbahn – Richtung Frankreich
Auf der B51 bei Saarbrücken im Bereich Großblittersdorfer Str. / Rennbahn in Fahrtrichtung Frankreich kontrolliert ein fest installierter Blitzer das Tempolimit von 50 km/h innerorts. Zum Einsatz kommt ein Messgerät vom Typ TraffiStar S 330. Erfahren Sie jetzt, welche Strafen 2026 drohen und prüfen Sie kostenlos, ob ein Einspruch möglich ist.
Auf der B51 bei Saarbrücken geblitzt worden?
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| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Bundesstraße | B51 |
| Bundesland | Saarland |
| Messbereich | Innerorts |
| Ort | Saarbrücken |
| Standortangabe | Großblittersdorfer Str. / Rennbahn |
| Fahrtrichtung | Frankreich |
| Tempolimit | 50 km/h |
| Blitzertyp | Stationärer Blitzer |
| Messgerät | TraffiStar S 330 |
| Hinweis zum Standort | Feste Säule stadtauswärts Richtung Sarreguemines |
| Zuständige Bußgeldstelle | Landesverwaltungsamt Saarland |
Auf der B51 bei Saarbrücken geblitzt worden? Diese Strafen drohen 2026
Wer am fest installierten Blitzer auf der B51 bei Saarbrücken (Großblittersdorfer Str. / Rennbahn) in Fahrtrichtung Frankreich das Tempolimit von 50 km/h innerorts überschreitet, kann mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bestraft werden. Entscheidend für das genaue Strafmaß ist stets die Überschreitung, die nach Abzug des Toleranzabzugs verbleibt.
Die folgende Übersicht zeigt die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts für Pkw und Motorräder. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Geschwindigkeitsstufen finden Sie in unserer vollständigen Bußgeldübersicht innerorts.
| Überschreitung km/h |
|
Punkte P | Fahrverbot FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 0–10 | 30 € | 0 | kein Fahrverbot – | eher nicht |
| 11–15 | 50 € | 0 | kein Fahrverbot – | eher nicht |
| 16–20 | 70 € | 0 | kein Fahrverbot – | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 21–25 | 115 € | 1 | kein Fahrverbot – | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 26–30 | 180 € | 1 | kein Regelfahrverbot* 1 M.* | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 31–40 | 260 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 41–50 | 400 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 51–60 | 560 € | 2 | 2 Monate 2 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 61–70 | 700 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| über 70 | 800 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
Der Gebühren-Schalter zeigt bei Bußgeldern den typischen Gesamtbetrag einschließlich Mindestgebühr und 3,50 € Zustellauslage. Bei fristgerecht angenommenen Verwarnungsgeldern fallen diese Gebühren in der Regel nicht an.
* Kein Regelfahrverbot für Ersttäter. Ein Monat kann nach der Wiederholungstäterregel hinzukommen.
So wird auf der B51 bei Saarbrücken gemessen
Am Standort auf der B51 bei Saarbrücken kommt ein TraffiStar S330 beziehungsweise ein vergleichbares Fahrbahnsensorsystem zum Einsatz. Bei einer Einzelfallprüfung sind insbesondere die Unterlagen zur Sensoranlage, mögliche Fahrstreifenwechsel und die Zuordnung von Messwert und Fahrzeug relevant.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Herstellervorgaben: Einhaltung aller Eich- und Aufbaubestimmungen gemäß der offiziellen Gebrauchsanweisung für die stationäre Messanlage TraffiStar S330.
- Anlagenwartung & Eichsiegel: Bei fest installierten Säulen oder Gehäusen an der B51 müssen das Gültigkeitsdatum der Eichung und intakte Plomben/Siegel vorliegen.
- Signal- & Schaltprotokolle: Gilt vor Ort ein zeitweises oder variables Tempolimit, müssen die Umschaltsignale der Beschilderung zeitgenau abgeglichen werden.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Saarbrücken gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Landesverwaltungsamt Saarland
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B51 bei Saarbrücken ist das Landesverwaltungsamt Saarland, Abteilung Zentrale Bußgeldbehörde, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landesverwaltungsamt Saarland.
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