Blitzeranhänger in Farchant: Hauptstraße

Aktualisiert am: 24.08.2026, 13:33

In der Hauptstraße in Farchant wird die Geschwindigkeit mit einem Blitzeranhänger kontrolliert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h; für die Messung kommt PoliScan FM1 zum Einsatz. Wer an dieser Stelle geblitzt wurde, findet in der Übersicht die wichtigsten Daten zur Messstelle und darunter die innerorts geltenden Regelsätze.

Standortdaten zum Blitzer in Farchant, Hauptstraße
Merkmal Blitzer-Daten
Messung Geschwindigkeit
Messbereich Innerorts
Straße Hauptstraße
Ort Farchant
Standort / Fahrtrichtung Richtung Garmisch
Tempolimit 50 km/h
Blitzertyp Blitzeranhänger
Messgerät PoliScan FM1
Zuständige Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Einspruch prüfen

In Farchant, Hauptstraße zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wer in Farchant, Hauptstraße Richtung Garmisch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreitet und geblitzt wird, muss mit den innerorts geltenden Regelsätzen aus dem Bußgeldkatalog 2026 rechnen. Maßgeblich ist dabei nicht die Geschwindigkeit auf dem Tacho, sondern die Überschreitung, die nach dem Toleranzabzug verbleibt.

Mit zunehmender Überschreitung steigen nicht nur die Bußgelder. Bereits ab 21 km/h zu viel wird innerorts ein Punkt eingetragen. Bei 26 bis 30 km/h kann für Wiederholungstäter zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot hinzukommen; ab 31 km/h zu viel sieht der Regelsatz bereits ein Fahrverbot vor. Die einzelnen Stufen zeigt die folgende Tabelle, eine vollständige Übersicht finden Sie außerdem im Bußgeldkatalog innerorts.

Bußgeldkatalog innerorts: Pkw & Motorrad

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch prüfen
Bis 10 km/h 30 € Nein Kein direkter Prüfbutton
11–15 km/h 50 € Nein Kein direkter Prüfbutton
16–20 km/h 70 € Nein Kostenlos prüfen
21–25 km/h 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26–30 km/h 180 € 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31–40 km/h 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41–50 km/h 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51–60 km/h 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61–70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Km/h Bußgeld P FV Einspruch
bis 10 30 €
11–15 50 €
16–20 70 € Jetzt prüfen
21–25 115 € 1 Jetzt prüfen
26–30 180 € 1 1 M.* Jetzt prüfen
31–40 260 € 2 1 M. Jetzt prüfen
41–50 400 € 2 1 M. Jetzt prüfen
51–60 560 € 2 2 M. Jetzt prüfen
61–70 700 € 2 3 M. Jetzt prüfen
> 70 800 € 2 3 M. Jetzt prüfen
P = Punkte  ·  FV = Fahrverbot  ·  M = Monat(e)

* Zu einem Bußgeld können Gebühren und Auslagen hinzukommen. Bei 26 bis 30 km/h zu viel ist für Wiederholungstäter unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich ein Monat Fahrverbot möglich.

So misst der Blitzer in Farchant, Hauptstraße

Im Blitzeranhänger in der Hauptstraße in Farchant arbeitet ein PoliScan FM1. Das laserbasierte System erfasst vorbeifahrende Fahrzeuge und verknüpft den Messwert mit einem Messfoto. Soll die Messung später nachvollzogen werden, kommt es daher besonders auf eine eindeutige Fahrzeugzuordnung und vollständige Messunterlagen an. Weitere Informationen zur Technik und zu möglichen Fehlerquellen finden Sie auf unserer Seite zum PoliScan FM1.

Blitzeranhänger können über längere Zeit am selben Standort eingesetzt werden. Soll eine konkrete Messung nachvollzogen werden, sind deshalb nicht nur Eichung und Ausrichtung der Anlage von Interesse, sondern auch die Dokumentation des jeweiligen Einsatzes.

Zuständige Bußgeldstelle: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit in Farchant registriert, eröffnet das Bayerische Polizeiverwaltungsamt, Abteilung Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten, das Bußgeldverfahren. Wird anschließend ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann dagegen grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Daneben kann auch die Verfolgungsverjährung von Bedeutung sein: Sie beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten seit 01.07.2026 sechs Monate, wobei bestimmte Verfahrenshandlungen, zum Beispiel der Versand eines Anhörungsbogens, die Frist unterbrechen können. Falls Sie ein Schreiben zu Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten haben finden Sie weitere Infos unter: Online-Anhörung bei Bayerisches Polizeiverwaltungsamt.