Blitzeranhänger in Hamburg, Brücke des 17. Juni (FR Süden)

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Akt. am: 21.08.2026, 10:49

In Hamburg (Brücke des 17. Juni) wird mit einem Blitzeranhänger kontrolliert. Im Anhänger arbeitet das Messgerät PoliScan FM1. Die Messung betrifft den Bereich FR Süden. Erlaubt sind hier 50 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und erfahren, wann sich ein Einspruch lohnt.

Blitzeranhänger mit PoliScan FM1
Blitzeranhänger PoliScan FM1
MerkmalBlitzer-Daten
MessungGeschwindigkeit
MessbereichInnerorts
StraßeBrücke des 17. Juni
Ort Hamburg
Standort / FahrtrichtungFR Süden
Tempolimit 50 km/h
Blitzertyp Blitzeranhänger
Messgerät PoliScan FM1
Besonderheiten Teilstationärer Geschwindigkeitsblitzer (Anhänger) auf der Brücke des 17. Juni (21107 Hamburg) in FR Süden. Die Überwachung erfolgt bei einem Tempolimit von 50 km/h mittels PoliScan FM1.
Zuständige Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport

In Hamburg, Brücke des 17. Juni zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wenn Sie in Hamburg (Brücke des 17. Juni) im Bereich Fahrtrichtung Süden geblitzt wurden, ist für die mögliche Sanktion vor allem entscheidend, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer sind 50 km/h erlaubt.

Schon ab 21 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen. Ab 31 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog innerorts bereits zwei Punkte und ein Fahrverbot vor. Die folgende Tabelle zeigt die Regelsätze im Überblick; alle Zwischenstufen finden Sie zusätzlich in unserer vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.

Bußgeldkatalog Innerorts: PKW & Motorrad

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 70 € - Nein Kostenlos prüfen
21 - 25 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26 - 30 180 € 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 - 40 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 - 50 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 - 60 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 - 70 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei 26–30 km/h zu viel nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.

Km/h Bußgeld P FV Einspruch
<10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1 M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 1 M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2 M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3 M Jetzt prüfen
>70 800 € 2 3M Jetzt prüfen
P = Punkte FV = Fahrverbot M = Monat(e) * = Wiederholungstäter: erneut mindestens 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft

So misst der Blitzer in Hamburg, Brücke des 17. Juni

Der Blitzeranhänger in Hamburg (Brücke des 17. Juni) misst mit einem PoliScan FM1 – ein Laserscanner von Vitronic, der wochenlang autark läuft und Fahrzeuge per Infrarot über mehrere Meter verfolgt. Im dichten Stadtverkehr ist der Auswerterahmen besonders wichtig: Er muss genau das gemessene Fahrzeug einfassen, nicht das daneben. Weitere Informationen zur Technik und zu möglichen Fehlerquellen finden Sie auf unserer Seite zum PoliScan FM1.

Der Anhänger in Hamburg steht meist mehrere Tage am Straßenrand oder auf dem Parkstreifen – unbeaufsichtigt. Für den Einspruch zählt, ob Aufbau und Ausrichtung dokumentiert sind und die Anlage über die gesamte Standzeit unverändert in der geeichten Konfiguration lief.

Zuständige Bußgeldstelle: Behörde für Inneres und Sport

Für das Verfahren nach einer Messung in Hamburg (Brücke des 17. Juni) ist die Behörde für Inneres und Sport, Abteilung Bußgeldstelle, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Behörde für Inneres und Sport.

Weitere Messstellen in Hamburg

In Hamburg wird auch an anderen Stellen gemessen: Winterhuder Weg (FR Winterhude), Lehmweg (FR Bismarckstraße) und Schlankreye (Richtung Eppendorf). Eine Übersicht aller 82 Standorte finden Sie unter Blitzer in Hamburg.