Stationärer Blitzer in Stuttgart, B14 (im Schwanenplatztunnel)
In Stuttgart (B14) steht eine fest installierte Messanlage vom Typ TraffiStar S330. Die Messung betrifft den Bereich im Schwanenplatztunnel. Erlaubt sind hier 40 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und erfahren, wann sich ein Einspruch lohnt.
In Stuttgart geblitzt worden?
Lassen Sie die Messung in Stuttgart, B14 kostenlos einschätzen und prüfen Sie, ob sich ein genauer Blick auf Messfoto und Unterlagen lohnt.
Zum Blitzer-Check| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Messung | Geschwindigkeit |
| Messbereich | Innerorts |
| Straße | B14 |
| Ort | Stuttgart |
| Standort / Fahrtrichtung | im Schwanenplatztunnel |
| Tempolimit | 40 km/h |
| Blitzertyp | Fester Blitzer |
| Messgerät | Traffistar S330 |
| Besonderheiten | Aufgrund einer Baustelle gilt im Schwanenplatztunnel (B14, Cannstatter Straße) in FR Innenstadt aktuell ein reduziertes Tempolimit von 40 km/h. Die geänderte Beschilderung kann im dichten Baustellenbereich leicht übersehen werden. Die Überwachung erfolgt mittels unauffälliger Schwarzlichtblitzer (Infrarot-Technik), wodurch Verstöße häufig erst mit dem Bußgeldbescheid bemerkt werden und überprüft werden sollten. |
| Zuständige Bußgeldstelle | Landeshauptstadt Stuttgart |
In Stuttgart, B14 zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Wenn Sie in Stuttgart (B14) im Bereich im Schwanenplatztunnel geblitzt wurden, ist für die mögliche Sanktion vor allem entscheidend, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer sind 40 km/h erlaubt.
Schon ab 21 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen. Ab 31 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog innerorts bereits zwei Punkte und ein Fahrverbot vor. Die folgende Tabelle zeigt die Regelsätze im Überblick; alle Zwischenstufen finden Sie zusätzlich in unserer vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.
Bußgeldkatalog Innerorts: PKW & Motorrad
| Km/h |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | 30 € | - | Nein | eher nicht |
| 11 - 15 | 50 € | - | Nein | eher nicht |
| 16 - 20 | 70 € | - | Nein | Kostenlos prüfen |
| 21 - 25 | 115 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
| 26 - 30 | 180 € | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 31 - 40 | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 41 - 50 | 400 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51 - 60 | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 61 - 70 | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| Über 70 | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei 26–30 km/h zu viel nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.
| Km/h | Bußgeld | P | FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| <10 | 30 € | - | Nein | eher nicht |
| 11-15 | 50 € | - | Nein | eher nicht |
| 16-20 | 70 € | - | Nein | Jetzt prüfen |
| 21-25 | 115 € | 1 | Nein | Jetzt prüfen |
| 26-30 | 180 € | 1 | 1 M* | Jetzt prüfen |
| 31-40 | 260 € | 2 | 1 M | Jetzt prüfen |
| 41-50 | 400 € | 2 | 1 M | Jetzt prüfen |
| 51-60 | 560 € | 2 | 2 M | Jetzt prüfen |
| 61-70 | 700 € | 2 | 3 M | Jetzt prüfen |
| >70 | 800 € | 2 | 3M | Jetzt prüfen |
|
P = Punkte
FV = Fahrverbot
M = Monat(e)
* = Wiederholungstäter: erneut mindestens 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft
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So misst der Blitzer in Stuttgart, B14
Der TraffiStar S330 in Stuttgart (B14) misst über Piezosensoren in der Fahrbahn und blitzt mit unsichtbarem Infrarot – auffällig wird die Messung oft erst mit dem Brief. Wer direkt über den Sensoren die Spur wechselt, kann das Ergebnis verfälschen; auch die eng tolerierte Verlegung der Sensoren ist ein Prüfpunkt.
Für die Festanlage in Stuttgart zählen beim Einspruch die gültige Eichung und die Frage, ob die Anlage seit der letzten Eichung baulich unverändert geblieben ist.
Zuständige Bußgeldstelle: Landeshauptstadt Stuttgart
Für das Verfahren nach einer Messung in Stuttgart (B14) ist die Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung Amt für öffentliche Ordnung, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landeshauptstadt Stuttgart.
Post von der Landeshauptstadt Stuttgart?
Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Lassen Sie die Messung in Stuttgart (B14) kostenlos einschätzen.
Messung kostenlos prüfenWeitere Messstellen in Stuttgart
In Stuttgart wird auch an anderen Stellen gemessen: Gerokstraße (vor Heidehofstraße), Maybachstraße (Höhe Bahnunterführung) und Heilbronner Straße (FR stadteinwärts). Eine Übersicht aller 16 Standorte finden Sie unter Blitzer in Stuttgart.