Blitzeranhänger in Stuttgart, Gerokstraße (vor Heidehofstraße)

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Akt. am: 06.07.2026, 09:27

In der Gerokstraße in Stuttgart wird mit einem Blitzeranhänger kontrolliert. Im Anhänger arbeitet das Messgerät PoliScan FM1. Erlaubt sind hier 30 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und können kostenlos prüfen, ob die Messung anfechtbar ist.

An diesem Standort geblitzt?

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Lassen Sie prüfen, ob Messung, Fahrerzuordnung und die Angaben der Bußgeldstelle nachvollziehbar sind und ob sich ein Einspruch lohnen kann.

Einspruch kostenlos prüfen
Blitzeranhänger mit Poliscan Fm1
Blitzeranhänger PoliScan FM1
MerkmalBlitzer-Daten
MessungGeschwindigkeit
MessbereichInnerorts
StraßeGerokstraße
Ort Stuttgart
Standort / Fahrtrichtungvor Heidehofstraße
Tempolimit 30 km/h
Blitzertyp Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Besonderheiten Teilstationärer Blitzeranhänger in der Gerokstraße, positioniert vor der Heidehofstraße. In diesem Bereich sind maximal 30 km/h zulässig. Die Messung erfolgt über Poliscan Fm1.
Zuständige Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart

In Stuttgart, Gerokstraße zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wenn Sie in der Gerokstraße in Stuttgart vor Heidehofstraße geblitzt wurden, ist für die mögliche Sanktion vor allem entscheidend, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer sind 30 km/h erlaubt.

Schon ab 21 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen. Ab 31 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog innerorts bereits zwei Punkte und ein Fahrverbot vor. Die folgende Tabelle zeigt die Regelsätze im Überblick; alle Zwischenstufen finden Sie zusätzlich in unserer vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.

Bußgeldkatalog Innerorts: PKW & Motorrad

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 70 € - Nein Kostenlos prüfen
21 - 25 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26 - 30 180 € 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 - 40 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 - 50 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 - 60 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 - 70 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei 26–30 km/h zu viel nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.

Km/h Bußgeld P FV Einspruch
<10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1 M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 1 M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2 M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3 M Jetzt prüfen
>70 800 € 2 3M Jetzt prüfen
P = Punkte FV = Fahrverbot M = Monat(e) * = Wiederholungstäter: erneut mindestens 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft

So misst der Blitzer in Stuttgart, Gerokstraße

Der Blitzeranhänger in der Gerokstraße in Stuttgart misst mit einem PoliScan FM1 – ein Laserscanner von Vitronic, der wochenlang autark läuft und Fahrzeuge per Infrarot über mehrere Meter verfolgt. Im dichten Stadtverkehr ist der Auswerterahmen besonders wichtig: Er muss genau das gemessene Fahrzeug einfassen, nicht das daneben. Weitere Informationen zur Technik und zu möglichen Fehlerquellen finden Sie auf unserer Seite zum PoliScan FM1.

Der Anhänger in Stuttgart steht meist mehrere Tage am Straßenrand oder auf dem Parkstreifen – unbeaufsichtigt. Für den Einspruch zählt, ob Aufbau und Ausrichtung dokumentiert sind und die Anlage über die gesamte Standzeit unverändert in der geeichten Konfiguration lief.

Zuständige Bußgeldstelle: Landeshauptstadt Stuttgart

Für das Verfahren nach einer Messung in der Gerokstraße in Stuttgart ist die Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung Amt für öffentliche Ordnung, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landeshauptstadt Stuttgart.

Weitere Messstellen in Stuttgart

In Stuttgart wird auch an anderen Stellen gemessen: Maybachstraße (Höhe Bahnunterführung), Heilbronner Straße (FR stadteinwärts) und Eisenbahnstraße (Höhe Bahnhof Bad Cannstatt (Fahrradstraße)). Eine Übersicht aller 16 Standorte finden Sie unter Blitzer in Stuttgart.