Blitzeranhänger in Wald-Michelbach, Heidelberger Straße (Höhe Ober-Schönmattenwag)

Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge Experte für Verkehrsrecht Aktualisiert: 25.07.2026, 15:51

In der Heidelberger Straße in Wald-Michelbach wird mit einem Blitzeranhänger kontrolliert. Im Anhänger arbeitet das Messgerät PoliScan FM1. Die Messung betrifft den Bereich Höhe Ober-Schönmattenwag. Erlaubt sind hier 50 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und erfahren, wann sich ein Einspruch lohnt.

Blitzeranhänger mit PoliScan FM1
Blitzeranhänger mit PoliScan FM1 (Symbolbild).
MerkmalBlitzer-Daten
MessungGeschwindigkeit
MessbereichInnerorts
StraßeHeidelberger Straße
Ort Wald-Michelbach
Standort / FahrtrichtungHöhe Ober-Schönmattenwag
Tempolimit 50 km/h
Blitzertyp Blitzeranhänger
Messgerät PoliScan FM1
Besonderheiten Teilstationärer Blitzer-Anhänger in der Heidelberger Straße (69483 Wald-Michelbach) auf Höhe Ober-Schönmattenwag. Die Überwachung erfolgt bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mittels PoliScan FM1.
Zuständige Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel

In Wald-Michelbach, Heidelberger Straße zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wenn Sie in der Heidelberger Straße in Wald-Michelbach im Bereich Höhe Ober-Schönmattenwag geblitzt wurden, kommt es für die Höhe der Sanktion darauf an, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Bereits bei 21 km/h zu viel droht neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot hinzukommen. Ab 31 km/h zu viel gehören innerorts zwei Punkte und ein Fahrverbot zum Regelsatz; bei 41 km/h zu viel steigt auch das Bußgeld deutlich. Sämtliche Zwischenstufen finden Sie in der vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Überschreitung Bußgeld* Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 km/h 30 € Nein bei Zweifeln
11–15 km/h 50 € Nein bei Zweifeln
16–20 km/h 70 € Nein Kostenlos prüfen
21–25 km/h 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26–30 km/h 180 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
31–40 km/h 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41–50 km/h 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51–60 km/h 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61–70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Kompakte Bußgeldtabelle für kleine Bildschirme
km/h Bußgeld* P FV Prüfung
bis 10 30 € bei Zweifeln
11–15 50 € bei Zweifeln
16–20 70 € Prüfen
21–25 115 € 1 Prüfen
26–30 180 € 1 1 M.** Prüfen
31–40 260 € 2 1 M. Prüfen
41–50 400 € 2 1 M. Prüfen
51–60 560 € 2 2 M. Prüfen
61–70 700 € 2 3 M. Prüfen
> 70 800 € 2 3 M. Prüfen

* Bei einem Bußgeldbescheid werden regelmäßig mindestens 25 € Gebühr sowie 3,50 € Zustellauslagen berechnet; bei höheren Geldbußen beträgt die Gebühr fünf Prozent. Verwarnungsgelder bis 55 € bleiben bei rechtzeitiger Annahme kostenfrei.

** Ein einmonatiges Fahrverbot kommt bei 26–30 km/h zu viel regelmäßig nur in Betracht, wenn innerhalb eines Jahres bereits eine rechtskräftige Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h vorlag.

So misst der Blitzer in Wald-Michelbach, Heidelberger Straße

Der Blitzeranhänger in der Heidelberger Straße in Wald-Michelbach misst mit einem PoliScan FM1 – ein Laserscanner von Vitronic, der wochenlang autark läuft und Fahrzeuge per Infrarot über mehrere Meter verfolgt. Im dichten Stadtverkehr ist der Auswerterahmen besonders wichtig: Er muss genau das gemessene Fahrzeug einfassen, nicht das daneben. Weitere Informationen zur Technik und zu möglichen Fehlerquellen finden Sie auf unserer Seite zum PoliScan FM1.

Der Anhänger in Wald-Michelbach steht meist mehrere Tage am Straßenrand oder auf dem Parkstreifen – unbeaufsichtigt. Für den Einspruch zählt, ob Aufbau und Ausrichtung dokumentiert sind und die Anlage über die gesamte Standzeit unverändert in der geeichten Konfiguration lief.

Zuständige Bußgeldstelle: Regierungspräsidium Kassel

Für das Verfahren nach einer Messung in der Heidelberger Straße in Wald-Michelbach ist das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Regierungspräsidium Kassel.