Blitzer-Check: B55 in Belecke am Rütherplatz
- Standort: B55/Lanfer in Belecke auf Höhe des Rütherplatzes.
- In Betrieb: seit 3. Juni 2026.
- Überwachung: Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen.
- Tempolimit: von 7 bis 17 Uhr gilt Tempo 30, von 17 bis 7 Uhr Tempo 50.
- Besonderheit: Wegen eines technischen Defekts löste die Anlage zeitweise auch außerhalb des Tempo-30-Zeitfensters falsch aus.
Der neue Blitzer an der B55 in Belecke ist erst seit wenigen Monaten in Betrieb – und sorgte bereits für ungewöhnlich viele Messungen. Die stationäre Anlage steht an der Lanfer auf Höhe des Rütherplatzes und überwacht sowohl die Geschwindigkeit als auch Rotlichtverstöße.
Besonders wichtig ist an diesem Standort die Uhrzeit: Zwischen 7 und 17 Uhr gilt Tempo 30. In den übrigen Stunden dürfen Autofahrer dagegen 50 km/h fahren. Genau diese zeitabhängige Regelung führte im August zu einem Problem. Aufgrund eines technischen Defekts löste der Blitzer zeitweise auch außerhalb des Tempo-30-Zeitraums bereits bei entsprechend niedrigen Geschwindigkeiten aus.
Technischer Defekt am Blitzer in Belecke
Nach Angaben des Kreises Soest trat die Störung unter anderem am frühen Morgen vor 7 Uhr auf. Obwohl zu dieser Zeit noch Tempo 50 erlaubt war, reagierte die Anlage offenbar auf die für den Tageszeitraum hinterlegte Tempo-30-Regelung.
Nachdem sich ein betroffener Verkehrsteilnehmer gemeldet hatte, wurde die Anlage überprüft und die Störung nach Angaben des Kreises behoben. Für Autofahrer, die während der fehlerhaften Schaltung fotografiert wurden, gibt es dabei eine wichtige Nachricht: Die entsprechenden Vorgänge sollen vom Kreis aus dem System gelöscht werden. Ein Bußgeld aufgrund einer nachweislich fehlerhaften Auslösung soll damit nicht entstehen.
Mehr als 1.000 Tempoverstöße im ersten Monat
Dass der Standort intensiv überwacht wird, zeigt bereits die erste Bilanz. Seit dem Start am 3. Juni wurden innerhalb des ersten Monats rund 1.000 Geschwindigkeitsverstöße und zusätzlich 35 Rotlichtverstöße registriert.
Die Anlage befindet sich an einem Fußgängerüberweg am Rütherplatz. Der Standort war bereits seit mehreren Jahren für eine stationäre Rotlichtüberwachung vorgesehen. Neben roten Ampeln kann das System auch Geschwindigkeitsüberschreitungen erfassen.
Wer dort regulär wegen einer Überschreitung geblitzt wurde, findet die aktuellen Sanktionen in unserem Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts. Bei einem Rotlichtverstoß gelten dagegen eigene Regelsätze. Entscheidend ist unter anderem, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte. Eine Übersicht finden Sie im aktuellen Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße.
Während der Störung geblitzt: Was gilt jetzt?
Die ungewöhnliche Situation in Belecke zeigt, warum bei stationären Anlagen nicht allein das Blitzerfoto entscheidend ist. Auch die zum Messzeitpunkt geltende Geschwindigkeitsbegrenzung und die korrekte technische Konfiguration müssen zusammenpassen.
Der Kreis Soest hat angekündigt, die aufgrund der Störung entstandenen Messungen selbst auszusortieren. Autofahrer müssen deshalb nach aktuellem Stand nicht vorsorglich Einspruch einlegen.
Sollte dennoch ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zu einer Messung eingehen, die während eines Zeitraums mit erlaubten 50 km/h erfolgte, sollte insbesondere der genaue Messzeitpunkt geprüft werden. Denn dieser entscheidet an der B55 in Belecke darüber, welches Tempolimit tatsächlich galt.
An der B55 in Belecke geblitzt worden?
Sie haben trotz der bekannten Störung einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Dann sollte geprüft werden, wann die Messung erfolgte und welches Tempolimit zu diesem Zeitpunkt tatsächlich galt.
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