Online-Anhörung beim Kreis Heinsberg

Oliver Godolt – Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Oliver Godolt Fachredakteur für Verkehrsrecht Aktualisiert am 15.09.2026 um 13:55 Uhr

Der Kreis Heinsberg nutzt für die digitale Anhörung das Portal Anhoerung24. Hier finden Sie den offiziellen Zugang, die benötigten Login-Daten und die wichtigsten Hinweise, bevor Sie Angaben zu Ihrem Vorgang übermitteln.

Offizieller Behördenzugang: Kreis Heinsberg
Anhoerung24
anhoerung24.de/1017

Die Kennung 1017 ist bereits Teil des Behördenlinks; sie ersetzt nicht die persönlichen Zugangsdaten aus Ihrem Schreiben.

Blitzerkatalog.org ist nicht die zuständige Behörde. Der Button führt zum für diese Bußgeldstelle hinterlegten externen Portal.

Wie funktioniert die Online-Anhörung beim Kreis Heinsberg?

Der Kreis Heinsberg nutzt für die digitale Anhörung das Portal Anhoerung24. Über den hinterlegten Zugang können Sie den persönlichen Vorgang zu Ihrem Behördenschreiben aufrufen und die vom Kreis Heinsberg freigeschalteten Angaben digital bearbeiten. Der Zugang ist Ihrem Verfahren zugeordnet; halten Sie deshalb das zuletzt erhaltene Schreiben bereit.

Bei Behörden, die Anhoerung24 einsetzen, enthält das Anhörungsschreiben die persönlichen Zugangsdaten und häufig zusätzlich einen QR-Code. Nach der Anmeldung können die für den konkreten Vorgang vorgesehenen Angaben digital an die Bußgeldstelle übermittelt werden.

  • Anhörungsschreiben bereitlegen: Dort finden Sie die persönlichen Zugangsdaten und gegebenenfalls einen QR-Code.
  • Direkten Anhoerung24-Zugang öffnen: Nutzen Sie den Behördenlink auf dieser Seite oder scannen Sie den QR-Code aus Ihrem Schreiben.
  • Persönliche Zugangsdaten eingeben: Melden Sie sich mit den Daten an, die ausschließlich für Ihren Vorgang vergeben wurden.
  • Angezeigte Angaben prüfen: Kontrollieren Sie, welche Angaben zur Person, zum Fahrer oder zum Tatvorwurf abgefragt werden.
  • Antwort vor dem Absenden lesen: Übermitteln Sie persönliche Angaben oder eine Stellungnahme erst, nachdem Sie den Inhalt vollständig geprüft haben.

Gut zu wissen: Welche Eingabefelder und Funktionen bei Anhoerung24 erscheinen, hängt vom Schreiben und von dem durch die Behörde freigeschalteten Vorgang ab.

Welche Zugangsdaten brauche ich für die Online-Anhörung beim Kreis Heinsberg?

Für den Vorgang beim Kreis Heinsberg benötigen Sie die persönlichen Zugangsdaten aus dem Anhörungsschreiben. Verwenden Sie die Angaben aus dem zuletzt vom Kreis Heinsberg erhaltenen Schreiben, weil ältere Zugangsdaten oder ein Zugang zu einer anderen Behörde nicht zu Ihrem aktuellen Vorgang passen müssen.

Ob bei Anhoerung24 ein Beweisfoto oder weitere Falldaten sichtbar sind, hängt vom konkreten Vorgang und von den durch die Behörde bereitgestellten Funktionen ab.

Sollte ich den Anhörungsbogen vor einer Stellungnahme prüfen?

Das kann sinnvoll sein, wenn Sie den Tatvorwurf oder die zugrunde liegenden Angaben zunächst nachvollziehen möchten. Haben Sie einen Anhörungsbogen vom Kreis Heinsberg erhalten, gibt Ihnen die Anhörung Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern; eine inhaltliche Stellungnahme zur Sache ist jedoch nicht verpflichtend. Angaben zur Person sollten dagegen korrekt sein.

Wenn Sie sich zunächst nicht zur Sache äußern möchten, sollten Sie dennoch die auf dem Schreiben vom Kreis Heinsberg genannte Frist und den konkreten Verfahrensstand beachten. Eine Anhörung ist außerdem noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Welche Frist gilt bei der Anhörung?

Für die Rückmeldung auf einen Anhörungsbogen vom Kreis Heinsberg ist zunächst die Frist maßgeblich, die in Ihrem konkreten Schreiben genannt wird. Die Online-Anhörung selbst ist noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Wird später ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann dagegen grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Was kann ich tun, wenn der Login nicht funktioniert?

Öffnen Sie den Behördenlink beziehungsweise QR-Code aus Ihrem Anhörungsschreiben und verwenden Sie nur die dort genannten persönlichen Zugangsdaten. Prüfen Sie bei einer Portaladresse mit Zahlencode, ob Sie beim richtigen Behördenzugang gelandet sind.

Bleibt der Zugang gesperrt, wenden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen direkt an den Kreis Heinsberg. Teilen Sie persönliche Kennwörter oder PINs nur über die von der Behörde vorgesehenen Wege mit.

Kontakt zur Bußgeldstelle Kreis Heinsberg

Bei Fragen zum Aktenzeichen, zu Zugangsdaten oder zu den vorgesehenen Rückmeldewegen können Sie sich direkt an den Kreis Heinsberg wenden. Halten Sie das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben bereit.

BehördeKreis Heinsberg
AbteilungBußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
AnschriftOberbrucher Straße 1, 52525 Heinsberg
BundeslandNordrhein-Westfalen
ZuständigkeitsbereichHeinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Wegberg oder Geilenkirchen
Telefon02452 130
E-Mailbussgeldstelle@kreis-heinsberg.de
Online-Anhörung anhoerung24.de/1017
Kontaktdaten zuletzt redaktionell geprüft am 07.08.2026.

Rechtsgrundlagen & Quellen