Online-Anhörung beim Kreis Olpe

Aktualisiert am 15.09.2026 um 13:55 Uhr

Der Kreis Olpe nutzt für die digitale Anhörung das eigene OWi-Portal der Behörde. Hier finden Sie den Link zur offiziellen Behördenseite und wichtige Hinweise auf was Sie bei einer Online-Anhörung im Bußgeldverfahren achten sollten.

Wie funktioniert die Online-Anhörung beim Kreis Olpe?

Der Kreis Olpe nutzt für die digitale Anhörung das eigene OWi-Portal der Behörde. Dort können Sie den persönlichen Vorgang zu Ihrem Behördenschreiben aufrufen und die vom Kreis Olpe freigeschalteten Angaben digital bearbeiten. Der Zugang ist Ihrem Verfahren zugeordnet; halten Sie deshalb das zuletzt erhaltene Schreiben bereit.

Der Zugang ist Ihrem konkreten Verfahren zugeordnet. Verwenden Sie deshalb den Direktlink oder QR-Code aus dem zuletzt erhaltenen Schreiben und übernehmen Sie die dort angegebenen Anmeldedaten genau.

  • Schreiben bereitlegen: Halten Sie das zuletzt erhaltene Schreiben mit Aktenzeichen und persönlichen Zugangsdaten bereit.
  • Direktzugang öffnen: Nutzen Sie den auf dieser Seite verlinkten Behördenzugang oder den QR-Code aus Ihrem Schreiben.
  • Anmeldedaten übernehmen: Tragen Sie die Zugangsdaten so ein, wie sie im Schreiben angegeben sind.
  • Vorgang vergleichen: Prüfen Sie nach dem Login, ob Behörde, Aktenzeichen und Tatvorwurf zu Ihrem Schreiben passen.
  • Angaben kontrollieren: Lesen Sie Ihre Eingaben vor dem Absenden noch einmal vollständig durch.

Gut zu wissen: Welche Felder und Unterlagen nach dem Login angezeigt werden, hängt von der Behörde, dem Schreiben und dem Stand des Verfahrens ab.

Offizieller Behördenzugang: Kreis Olpe
OWi-Portal
owig.kreis-olpe.de

Blitzerkatalog.org ist nicht die zuständige Behörde. Der Button führt zum für diese Bußgeldstelle hinterlegten externen Portal.

Welche Zugangsdaten brauche ich für die Online-Anhörung beim Kreis Olpe?

Für den Vorgang beim Kreis Olpe benötigen Sie die persönlichen Zugangsdaten aus dem Behördenschreiben. Verwenden Sie die Angaben aus dem zuletzt vom Kreis Olpe erhaltenen Schreiben, weil ältere Zugangsdaten oder ein Zugang zu einer anderen Behörde nicht zu Ihrem aktuellen Vorgang passen müssen.

Ob ein Beweisfoto oder weitere Falldaten angezeigt werden, hängt vom konkreten Vorgang und von den Funktionen ab, die die Behörde für dieses Portal freigeschaltet hat.

Sollte ich den Anhörungsbogen vor einer Stellungnahme prüfen?

Ja, es ist empfehlenswert den Tatvorwurf, das Blitzefoto und die zugrunde liegenden Angaben zu überprüfen, da Blitzermessungen oder die Tatvoruf-Zuordnung fehlerhaft sein könen. Haben Sie einen Anhörungsbogen vom Kreis Olpe erhalten, gibt Ihnen die Anhörung Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern; eine inhaltliche Stellungnahme zur Sache ist jedoch nicht verpflichtend. Angaben zur Person sollten dagegen korrekt sein.

Wenn Sie sich zunächst nicht zur Sache äußern möchten, sollten Sie dennoch die auf dem Schreiben vom Kreis Olpe genannte Frist und den konkreten Verfahrensstand beachten. Eine Anhörung ist außerdem noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Welche Frist gilt bei der Anhörung?

Für die Rückmeldung auf einen Anhörungsbogen vom Kreis Olpe ist zunächst die Frist maßgeblich, die in Ihrem konkreten Schreiben genannt wird. Die Online-Anhörung selbst ist noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Wird später ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann dagegen grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Was kann ich tun, wenn der Login nicht funktioniert?

Prüfen Sie zuerst, ob Sie den Direktlink und die Zugangsdaten aus dem zuletzt erhaltenen Schreiben verwenden. Zugangsdaten aus einem älteren Schreiben oder von einem anderen Behördenportal können abgelehnt werden.

Bleibt der Zugang gesperrt, wenden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen direkt an den Kreis Olpe. Teilen Sie persönliche Kennwörter oder PINs nur über die von der Behörde vorgesehenen Wege mit.

Kontakt zur Bußgeldstelle Kreis Olpe

Bei Fragen zum Aktenzeichen, zu Zugangsdaten oder zu den vorgesehenen Rückmeldewegen können Sie sich direkt an den Kreis Olpe wenden. Halten Sie das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben bereit.

BehördeKreis Olpe
AbteilungFachdienst Straßenverkehr
AnschriftWestfälische Str. 81, 57462 Olpe
BundeslandNordrhein-Westfalen
ZuständigkeitsbereichDrolshagen, Neuenwald, Attendorf, Finnentrop, Lennestadt, Stelborn, Wenden, Kirchhundern oder Olpe
Telefon02761 81276
E-Mails.koch@kreis-olpe.de
Online-Anhörung owig.kreis-olpe.de
Kontaktdaten zuletzt redaktionell geprüft am 15.09.2026.

Rechtsgrundlagen & Quellen