Online-Anhörung bei der Stadt Oberhausen

Aktualisiert am 15.09.2026 um 13:55 Uhr

Die Stadt Oberhausen nutzt für die digitale Anhörung das Portal Anhoerung24. Hier finden Sie den Link zur offiziellen Behördenseite und wichtige Hinweise auf was Sie bei einer Online-Anhörung im Bußgeldverfahren achten sollten.

Wie funktioniert die Online-Anhörung bei der Stadt Oberhausen?

Die Stadt Oberhausen nutzt für die digitale Anhörung das Portal Anhoerung24. Dort können Sie den persönlichen Vorgang zu Ihrem Behördenschreiben aufrufen und die von der Stadt Oberhausen freigeschalteten Angaben digital bearbeiten. Der Zugang ist Ihrem Verfahren zugeordnet; halten Sie deshalb das zuletzt erhaltene Schreiben bereit.

Bei Behörden, die Anhoerung24 einsetzen, enthält das Anhörungsschreiben die persönlichen Zugangsdaten und häufig zusätzlich einen QR-Code. Nach der Anmeldung können die für den konkreten Vorgang vorgesehenen Angaben digital an die Bußgeldstelle übermittelt werden.

  • Anhörungsschreiben bereitlegen: Dort finden Sie die persönlichen Zugangsdaten und gegebenenfalls einen QR-Code.
  • Direkten Anhoerung24-Zugang öffnen: Nutzen Sie den Behördenlink auf dieser Seite oder scannen Sie den QR-Code aus Ihrem Schreiben.
  • Persönliche Zugangsdaten eingeben: Melden Sie sich mit den Daten an, die ausschließlich für Ihren Vorgang vergeben wurden.
  • Angezeigte Angaben prüfen: Kontrollieren Sie, welche Angaben zur Person, zum Fahrer oder zum Tatvorwurf abgefragt werden.
  • Antwort vor dem Absenden lesen: Übermitteln Sie persönliche Angaben oder eine Stellungnahme erst, nachdem Sie den Inhalt vollständig geprüft haben.

Gut zu wissen: Welche Eingabefelder und Funktionen bei Anhoerung24 erscheinen, hängt vom Schreiben und von dem durch die Behörde freigeschalteten Vorgang ab.

Offizieller Behördenzugang: Stadt Oberhausen
Anhoerung24
anhoerung24.de/1014

Die Kennung 1014 ist bereits Teil des Behördenlinks; sie ersetzt nicht die persönlichen Zugangsdaten aus Ihrem Schreiben.

Blitzerkatalog.org ist nicht die zuständige Behörde. Der Button führt zum für diese Bußgeldstelle hinterlegten externen Portal.

Welche Zugangsdaten brauche ich für die Online-Anhörung bei der Stadt Oberhausen?

Für den Vorgang bei der Stadt Oberhausen benötigen Sie die persönlichen Zugangsdaten aus dem Anhörungsschreiben. Verwenden Sie die Angaben aus dem zuletzt von der Stadt Oberhausen erhaltenen Schreiben, weil ältere Zugangsdaten oder ein Zugang zu einer anderen Behörde nicht zu Ihrem aktuellen Vorgang passen müssen.

Ob bei Anhoerung24 ein Beweisfoto oder weitere Falldaten sichtbar sind, hängt vom konkreten Vorgang und von den durch die Behörde bereitgestellten Funktionen ab.

Sollte ich den Anhörungsbogen vor einer Stellungnahme prüfen?

Ja, es ist empfehlenswert den Tatvorwurf, das Blitzefoto und die zugrunde liegenden Angaben zu überprüfen, da Blitzermessungen oder die Tatvoruf-Zuordnung fehlerhaft sein könen. Haben Sie einen Anhörungsbogen von der Stadt Oberhausen erhalten, gibt Ihnen die Anhörung Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern; eine inhaltliche Stellungnahme zur Sache ist jedoch nicht verpflichtend. Angaben zur Person sollten dagegen korrekt sein.

Wenn Sie sich zunächst nicht zur Sache äußern möchten, sollten Sie dennoch die auf dem Schreiben von der Stadt Oberhausen genannte Frist und den konkreten Verfahrensstand beachten. Eine Anhörung ist außerdem noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Welche Frist gilt bei der Anhörung?

Für die Rückmeldung auf einen Anhörungsbogen von der Stadt Oberhausen ist zunächst die Frist maßgeblich, die in Ihrem konkreten Schreiben genannt wird. Die Online-Anhörung selbst ist noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Wird später ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann dagegen grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Was kann ich tun, wenn der Login nicht funktioniert?

Öffnen Sie den Behördenlink beziehungsweise QR-Code aus Ihrem Anhörungsschreiben und verwenden Sie nur die dort genannten persönlichen Zugangsdaten. Prüfen Sie bei einer Portaladresse mit Zahlencode, ob Sie beim richtigen Behördenzugang gelandet sind.

Bleibt der Zugang gesperrt, wenden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen direkt an die Stadt Oberhausen. Teilen Sie persönliche Kennwörter oder PINs nur über die von der Behörde vorgesehenen Wege mit.

Kontakt zur Bußgeldstelle Stadt Oberhausen

Bei Fragen zum Aktenzeichen, zu Zugangsdaten oder zu den vorgesehenen Rückmeldewegen können Sie sich direkt an die Stadt Oberhausen wenden. Halten Sie das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben bereit.

BehördeStadt Oberhausen
AbteilungFachbereich Ordnungswidrigkeiten
AnschriftSchwartzstraße 72, 46045 Oberhausen
BundeslandNordrhein-Westfalen
ZuständigkeitsbereichOberhausen
Telefon0208 8252742
E-MailOrdnungswidrigkeiten@oberhausen.de
Online-Anhörung anhoerung24.de/1014
Kontaktdaten zuletzt redaktionell geprüft am 15.09.2026.

Rechtsgrundlagen & Quellen