Mobiler Blitzer auf der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim (km 1.20) – Fahrtrichtung Germersheim-Bruchsal

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Erfasst am: 15.01.2026

Auf der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim im Bereich km 1.20 in Fahrtrichtung Germersheim-Bruchsal wird mobil die Geschwindigkeit kontrolliert. Eingesetzt wird Poliscan FM1. Da das Gerät für jeden Einsatz neu aufgestellt wird, sind Messprotokoll, Ausrichtung und die eindeutige Zuordnung des Messwerts besonders wichtige Prüfpunkte.

Mobiler Laserblitzer vom Typ PoliScan FM1
Mobiler Blitzer Poliscan FM1
Merkmal Blitzer-Daten
Bundesstraße B35
BundeslandBaden-Württemberg
MessbereichAußerorts
OrtPhilippsburg-Rheinsheim
Standortangabekm 1.20
FahrtrichtungGermersheim-Bruchsal
Tempolimit 100 km/h
BlitzertypMobiler Blitzer
Messgerät Poliscan FM1
Hinweis zum Standort76661 Gemarkung Philippsburg-Rheinsheim, B35, KM 1.20 FR Verkehr aus Richtung Germersheim-Bruchsal
Zuständige Bußgeldstelle Landkreis Karlsruhe

Auf der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Bei einer mobilen Kontrolle auf der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim im Bereich km 1.20 in Fahrtrichtung Germersheim-Bruchsal hängt die mögliche Strafe davon ab, wie deutlich die zulässige Geschwindigkeit überschritten wurde. Entscheidend ist nicht der Tachowert, sondern die Überschreitung, die nach dem Toleranzabzug übrig bleibt. An diesem Blitzer sind 100 km/h außerorts erlaubt. Bereits bei 21 km/h zu viel droht neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot hinzukommen. Bei 31 km/h zu viel bleibt es außerorts grundsätzlich bei einem Punkt, während ab 41 km/h zu viel zwei Punkte und ein Fahrverbot zum Regelsatz gehören.

Bei diesem mobilen Blitzer vom Typ Poliscan FM1 muss aus den Unterlagen hervorgehen, dass das Messgerät an der Stelle „km 1.20“ aufgebaut war und die dort geltende Beschilderung zur Messung passte. Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Überschreitungen und die möglichen Folgen für eine Messung an diesem Blitzer. Sämtliche Zwischenstufen finden Sie in der vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts.

Zu schnell nach Toleranzabzug Was droht?
15 km/h 40 € · keine Punkte · kein Fahrverbot
20 km/h 60 € · keine Punkte · kein Fahrverbot
25 km/h 100 € · 1 Punkt · kein Fahrverbot
30 km/h 150 € · 1 Punkt · Fahrverbot bei Wiederholung möglich
40 km/h 200 € · 1 Punkt · Fahrverbot bei Wiederholung möglich
50 km/h 320 € · 2 Punkte · 1 Monat Fahrverbot
60 km/h 480 € · 2 Punkte · 1 Monat Fahrverbot
70 km/h 600 € · 2 Punkte · 2 Monate Fahrverbot
Mehr als 70 km/h 700 € · 2 Punkte · 3 Monate Fahrverbot

So wird auf der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim gemessen

Am Standort auf der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim kommt der PoliScan FM1 zum Einsatz. Das LIDAR-System kann unter anderem in einem Messanhänger oder einer Säule arbeiten; bei der Prüfung einer konkreten Messung sind insbesondere der Auswerterahmen, die Zuordnung zum Fahrzeug und die Unterlagen zum jeweiligen Aufbau relevant. Weitere technische Informationen finden Sie auf der Seite zum PoliScan FM1.

Bei einer mobilen Messung zählt der konkrete Einsatztag. Messprotokoll, Aufstellung, Ausrichtung und die eindeutige Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug lassen sich erst anhand der Verfahrensakte bewerten.

Zuständige Bußgeldstelle: Landkreis Karlsruhe

Für das Verfahren nach einer Messung auf der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim ist der Landkreis Karlsruhe, Abteilung Amt für Straßenverkehr, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landkreis Karlsruhe.

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