Blitzer auf der B35 in Philippsburg-Rheinsheim bei km 1.20 – Richtung Germersheim-Bruchsal
Erfasst am 15.01.2026
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B35 · Philippsburg-Rheinsheim
- Standort
- km 1.20
- Richtung
- Germersheim-Bruchsal
- Bereich
- Außerorts
- Tempolimit
- 100 km/h
- Messgerät
- Poliscan FM1
- Blitzertyp
- Mobiler Blitzer
- Toleranz
- 3 % (bei 130 km/h: 4 km/h)
- Bußgeldstelle
- Landkreis Karlsruhe
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Welche Strafen drohen auf der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim?
Mobile Kontrollen (Poliscan FM1) auf der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim erfassen die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Germersheim-Bruchsal. Erlaubt sind hier außerorts 100 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 121 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 141 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 101–110 km/h | 20 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 111–115 km/h | 40 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 116–120 km/h | 60 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 121–125 km/h | 100 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 126–130 km/h | 150 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 131–140 km/h | 200 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 41–50 km/h hier 141–150 km/h | 320 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 151–160 km/h | 480 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h hier 161–170 km/h | 600 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h hier ab 171 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts
Geblitzt auf der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem Poliscan FM1 kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Messprotokoll und Messdaten.
Einspruch prüfenSo wird auf der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim gemessen
Bei der mobilen Messung auf der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim wird ein PoliScan FM1 eingesetzt. Zu prüfen sind unter anderem der dokumentierte Aufbau, der Auswerterahmen, die Fahrzeugzuordnung und die am Messtag geltende Beschilderung. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum mobilen Laserblitzer PoliScan FM1.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Philippsburg-Rheinsheim weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
- Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
- Messprotokoll & Schulung: Bei mobilen Messungen müssen ein vollständiges Messprotokoll und der Schulungsnachweis des Messpersonals für das eingesetzte Gerät vorliegen.
- Dokumentation des Aufbaus: Aufstellort und Messbereich bei Philippsburg-Rheinsheim sollten im Messprotokoll nachvollziehbar festgehalten sein.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Philippsburg-Rheinsheim gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Für mobile Messungen sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Landkreis Karlsruhe
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim ist der Landkreis Karlsruhe, Abteilung Amt für Straßenverkehr, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landkreis Karlsruhe.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim geblitzt worden und haben Post vom Landkreis Karlsruhe erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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