Ampelblitzer in Berlin: Kreuzung Schildhornstr. / Gritznerstr. – Fahrtrichtung Schloßstraße

Aktualisiert am 11.04.2026, 15:35

An der Kreuzung Schildhornstr. / Gritznerstr. in Berlin überwacht ein fest installierter Ampelblitzer vom Typ Traffipax Traffiphot III den Rotlichtbereich. Hier finden Sie Details zum Blitzer, eine Übersicht möglicher Messfehler und können eine kostenlose Auswertung von unserem Experten anfordern.

Ampelblitzer Traffipax Traffiphot III an der Schildhornstr. / Gritznerstr. in Berlin
Ampelblitzer Traffipax Traffiphot III
Ein Traffipax Traffiphot III-Ampelblitzer, wie an der Kreuzung Schildhornstr. / Gritznerstr. in Berlin. (Symbolbild)
Merkmal Blitzer-Daten
Ort Berlin
Straße Schildhornstr. / Gritznerstr.
Fahrtrichtung Schloßstraße
Blitzertyp Stationärer Blitzer
Messgerät Traffipax Traffiphot III
Zuständige Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin
Bundesland Berlin
Weitere Infos zum Blitzer: Der klassische Ampelblitzer vom Typ TraffiStar Traffiphot III an der Ecke Schildhornstraße / Gritznerstraße in Berlin-Steglitz fokussiert sich primär auf die Überwachung der Rotphase in Richtung Schloßstraße.

An der roten Ampel in Berlin geblitzt: Welche Strafe droht?

Sie haben in Berlin an der Kreuzung Schildhornstr. / Gritznerstr. die rote Ampel überfahren und sind geblitzt worden? Die Missachtung eines Rotlichts einer Lichtzeichenanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit nach 132 BKatV, § 37 StVO und § 24 StVG dar.

Für die Höhe des Bußgeldes, der Punkteanzahl und eines möglichen Fahrverbots ist die Zeitspanne entscheidend, die die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Schildhornstr. / Gritznerstr. bereits auf Rot stand. Diese wird auch als Rotzeit bezeichnet und wird im Schreiben der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin angegeben. Man unterscheidet:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigte beim Überfahren der Haltelinie weniger bis maximal eine Sekunde rot, was bei einem Regelverstoß ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg bedeutet.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigte beim Überfahren länger als eine Sekunde rot. Jetzt drohen mindestens 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße in Deutschland, die auch für Berlin gelten.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen
Rotlichtverstoß Bußgeld Punkte P Fahrverbot FV Einspruch
Einfacher Rotlichtverstoß – Rotzeit bis eine Sekunde
Rotzeit unter 1 Sekunde 90 € 1 Kostenlos prüfen Prüfen
Unter 1 Sekunde mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen
Unter 1 Sekunde mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß – Rotzeit über eine Sekunde
Rotzeit über 1 Sekunde 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen
Über 1 Sekunde mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen
Über 1 Sekunde mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen

Zum Bußgeld können bei einem Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen hinzukommen. P = Punkte · FV = Fahrverbot

Mögliche Messfehler beim Ampelblitzer Traffipax Traffiphot III in Berlin

Bei einem Rotlichtverstoß an der Kreuzung Schildhornstr. / Gritznerstr. in Berlin müssen die Beweismittel strengen Anforderungen genügen. Das verwendete Traffipax Traffiphot III-Messgerät sollte dabei mindestens zwei Beweisfotos anfertigen:

  • Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Haltelinie der Schildhornstr. nach Eintritt der Rotphase.
  • Das zweite Foto belegt die tatsächliche Einfahrt in den geschützten Bereich bei Schildhornstr. / Gritznerstr..
  • Die Beweisfotos sollten die Fahrzeugzuordnung und den Auswerterahmen genau erfassen. Ist das Fahrzeug auf dem Blitzerfoto kaum erkennbar oder weist dieses eine geringe Qualität auf, hat ein Einspruch gute Chancen.
  • Der Traffipax Traffiphot III-Blitzer in Berlin sollte die Messdaten ordnungsgemäß übermitteln. Liegen Anhaltspunkte für Messfehler vor, kann nach der aktuellen Rechtsprechung geprüft werden ob nur ein Teil der Rohmessdaten gespeichert oder diese gar nicht übermittelt oder aufgezeichnet wurden.

Ein aktuelles Urteil belegt, wie genau eine Beweisführung im Bußgeldbescheid erfolgen sollte. So wurde beispielsweise ein Rotlichtverstoß durch das OLG Frankfurt aufgehoben, da entscheidende Angaben fehlten.

Bußgeldbescheid aus Berlin erhalten: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Wenn Sie an der Kreuzung Schildhornstr. / Gritznerstr. in Berlin geblitzt wurden, leitet die Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin ein Bußgeldverfahren ein. Zunächst erhalten Sie in der Regel einen Anhörungsbogen, in dem Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Hier ist Vorsicht geboten, da Sie sich nicht selbst belasten müssen.

Der eigentliche Bußgeldbescheid folgt in der Regel wenige Wochen später. Ab Zustellung dieses Bescheids haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

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