Ampelblitzer in Nürnberg: Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße – Fahrtrichtung A73

Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge Experte für Verkehrsrecht Aktualisiert: 13.04.2026, 10:35

An der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße in Nürnberg überwacht ein fest installierter Ampelblitzer vom Typ Traffipax Traffiphot III den Rotlichtbereich. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, wird aus 90 € ein Monat Fahrverbot – ob Ihre Messung hält, prüfen wir kostenlos.

Ampelblitzer Traffipax Traffiphot III an der Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße in Nürnberg
Ampelblitzer Traffipax Traffiphot III
Ein Traffipax Traffiphot III-Ampelblitzer, wie er an der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße in Nürnberg Rotlichtverstöße dokumentiert. (Symbolbild)
Merkmal Blitzer-Daten
Ort Nürnberg
Straße Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße
Fahrtrichtung Richtung A73
Blitzertyp Stationärer Blitzer
Messgerät Traffipax Traffiphot III
Zuständige Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung
Bundesland Bayern
Weitere Infos zum Blitzer: Der Blitzer an der Rothenburger Straße ist möglicherweise inaktiv / Alter TraffiStar-Blitzer

Rote Ampel in Nürnberg an der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße überfahren: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot 2026

Sie haben in Nürnberg an der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße die rote Ampel überfahren und sind geblitzt worden? Die Missachtung eines Rotlichts einer Lichtzeichenanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit nach 132 BKatV, § 37 StVO und § 24 StVG dar.

Für die Höhe des Bußgeldes, der Punkte und eines möglichen Fahrverbots beim Überfahren der roten Ampel ist die Zeitspanne entscheidend, die die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße bereits auf Rot stand. Diese wird auch als Rotzeit bezeichnet und wird im Schreiben der Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung angegeben. Man unterscheidet:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überfahren maximal eine Sekunde rot.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überfahren länger als eine Sekunde rot. Dieser zieht in der Regel sofort ein Fahrverbot nach sich.

Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße in Deutschland, die auch für Nürnberg gelten.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen
Rotlichtverstoß Bußgeld Punkte P Fahrverbot FV Einspruch
Einfacher Rotlichtverstoß – Rotzeit bis eine Sekunde
Rotzeit unter 1 Sekunde 90 € 1 Kostenlos prüfen Prüfen
Unter 1 Sekunde mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen
Unter 1 Sekunde mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß – Rotzeit über eine Sekunde
Rotzeit über 1 Sekunde 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen
Über 1 Sekunde mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen
Über 1 Sekunde mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen

Zum Bußgeld können bei einem Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen hinzukommen. P = Punkte · FV = Fahrverbot


Mögliche Messfehler beim Ampelblitzer Traffipax Traffiphot III in Nürnberg

Bei einem Rotlichtverstoß an der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße in Nürnberg müssen die Beweismittel strengen Anforderungen genügen. Das verwendete Traffipax Traffiphot III-Messgerät sollte dabei mindestens zwei Beweisfotos anfertigen:

  • Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Haltelinie der Rothenburger Straße nach Eintritt der Rotphase.
  • Das zweite Foto belegt die tatsächliche Einfahrt in den geschützten Bereich bei Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße.
  • Das Blitzerfoto ist nicht erkennbar oder weist eine geringe Qualität auf.
  • Der Traffipax Traffiphot III-Blitzer hat nur Teile der Rohmessdaten gespeichert oder diese wieder gelöscht.

Auch die aktuelle Rechtsprechung bietet Angriffsflächen gegen Bußgeldbescheide. So wurde beispielsweise ein Rotlichtverstoß durch OLG Frankfurt aufgehoben, da entscheidende Angaben fehlten.

Einspruch gegen den Rotlichtverstoß in Nürnberg: Wann lohnt er sich?

Nachdem Sie an der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße in Nürnberg geblitzt wurden, leitet die Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung ein Bußgeldverfahren ein. Zunächst erhalten Sie in der Regel einen Anhörungsbogen, in dem Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Hier ist Vorsicht geboten, da Sie sich nicht selbst belasten müssen.

Der eigentliche Bußgeldbescheid folgt in der Regel wenige Wochen später. Ab Zustellung dieses Bescheids haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

Ein Einspruch kann neben Messfehlern auch mit dem Augenblicksversagen begründet werden, um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.

Über unseren Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Blitzermessung an der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße in Nürnberg anfordern und erfahren, ob sich drohende Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot vermeiden lassen.

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