Ampelblitzer in Nürnberg: Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße – Fahrtrichtung A73
An der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße in Nürnberg überwacht ein fest installierter Ampelblitzer vom Typ Traffipax Traffiphot III den Rotlichtbereich. Hier finden Sie Details zum Blitzer, eine Übersicht möglicher Messfehler und können eine kostenlose Auswertung von unserem Experten anfordern.
| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Ort | Nürnberg |
| Straße | Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße |
| Fahrtrichtung | Richtung A73 |
| Blitzertyp | Stationärer Blitzer |
| Messgerät | Traffipax Traffiphot III |
| Zuständige Bußgeldstelle | Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung |
| Bundesland | Bayern |
Kostenloser Blitzer-Check
Der Blitzer in Nürnberg an der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße muss regelmäßig geeicht werden. Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob Ihre Traffipax Traffiphot III-Messung fehlerhaft ist.
Zum Blitzer-CheckAn der roten Ampel in Nürnberg geblitzt: Welche Strafe droht?
Sie haben in Nürnberg an der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße die rote Ampel überfahren und sind geblitzt worden? Die Missachtung eines Rotlichts einer Lichtzeichenanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit nach 132 BKatV, § 37 StVO und § 24 StVG dar.
Für die Höhe des Bußgeldes, der Punkteanzahl und eines möglichen Fahrverbots ist die Zeitspanne entscheidend, die die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße bereits auf Rot stand. Diese wird auch als Rotzeit bezeichnet und wird im Schreiben der Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung angegeben. Man unterscheidet:
- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigte beim Überfahren der Haltelinie weniger bis maximal eine Sekunde rot, was bei einem Regelverstoß ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg bedeutet.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigte beim Überfahren länger als eine Sekunde rot. Jetzt drohen mindestens 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße in Deutschland, die auch für Nürnberg gelten.
| Rotlichtverstoß | Bußgeld | Punkte P | Fahrverbot FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß – Rotzeit bis eine Sekunde | ||||
| Rotzeit unter 1 Sekunde | 90 € | 1 | – | Kostenlos prüfen Prüfen |
| Unter 1 Sekunde mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen Prüfen |
| Unter 1 Sekunde mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen Prüfen |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß – Rotzeit über eine Sekunde | ||||
| Rotzeit über 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen Prüfen |
| Über 1 Sekunde mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen Prüfen |
| Über 1 Sekunde mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen Prüfen |
Zum Bußgeld können bei einem Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen hinzukommen. P = Punkte · FV = Fahrverbot
In Nürnberg an der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße geblitzt worden?
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Zum Blitzer-CheckMögliche Messfehler beim Ampelblitzer Traffipax Traffiphot III in Nürnberg
Bei einem Rotlichtverstoß an der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße in Nürnberg müssen die Beweismittel strengen Anforderungen genügen. Das verwendete Traffipax Traffiphot III-Messgerät sollte dabei mindestens zwei Beweisfotos anfertigen:
- Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Haltelinie der Rothenburger Straße nach Eintritt der Rotphase.
- Das zweite Foto belegt die tatsächliche Einfahrt in den geschützten Bereich bei Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße.
- Die Beweisfotos sollten die Fahrzeugzuordnung und den Auswerterahmen genau erfassen. Ist das Fahrzeug auf dem Blitzerfoto kaum erkennbar oder weist dieses eine geringe Qualität auf, hat ein Einspruch gute Chancen.
- Der Traffipax Traffiphot III-Blitzer in Nürnberg sollte die Messdaten ordnungsgemäß übermitteln. Liegen Anhaltspunkte für Messfehler vor, kann nach der aktuellen Rechtsprechung geprüft werden ob nur ein Teil der Rohmessdaten gespeichert oder diese gar nicht übermittelt oder aufgezeichnet wurden.
Ein aktuelles Urteil belegt, wie genau eine Beweisführung im Bußgeldbescheid erfolgen sollte. So wurde beispielsweise ein Rotlichtverstoß durch das OLG Frankfurt aufgehoben, da entscheidende Angaben fehlten.
Bußgeldbescheid aus Nürnberg erhalten: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Wenn Sie an der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße in Nürnberg geblitzt wurden, leitet die Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung ein Bußgeldverfahren ein. Zunächst erhalten Sie in der Regel einen Anhörungsbogen, in dem Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Hier ist Vorsicht geboten, da Sie sich nicht selbst belasten müssen.
Der eigentliche Bußgeldbescheid folgt in der Regel wenige Wochen später. Ab Zustellung dieses Bescheids haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.
Einspruch kostenlos prüfen
Wir prüfen für Sie, ob sich ein Einspruch gegen Ihre Blitzermessung in Nürnberg an der Kreuzung Rothenburger Straße / Adam-Klein-Straße lohnt und legen diesen auf Ihren Wunsch fachkundig bei der Bußgeldstelle ein.
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