Ampelblitzer in Stuttgart: Kreuzung Waiblinger Straße / Taubenheimstraße – Fahrtrichtung Stadtmitte

Erfasst am 08.01.2026

An der Kreuzung Waiblinger Straße / Taubenheimstraße in Stuttgart überwacht ein fest installierter Ampelblitzer vom Typ Traffipax Traffiphot III den Rotlichtbereich. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, wird aus 90 € ein Monat Fahrverbot – ob Ihre Messung hält, prüfen wir kostenlos.

Ampelblitzer Traffipax Traffiphot III an der Waiblinger Straße / Taubenheimstraße in Stuttgart
Ampelblitzer Traffipax Traffiphot III
Ein Traffipax Traffiphot III-Ampelblitzer, wie an der Kreuzung Waiblinger Straße / Taubenheimstraße in Stuttgart. (Symbolbild)
Merkmal Blitzer-Daten
Ort Stuttgart
Straße Waiblinger Straße / Taubenheimstraße
Fahrtrichtung Stadtmitte
Blitzertyp Stationärer Blitzer
Messgerät Traffipax Traffiphot III
Zuständige Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart
Bundesland Baden-Württemberg
Weitere Infos zum Blitzer: Der klassische Ampelblitzer vom Typ Traffipax Traffiphot III an der Waiblinger Straße (Ecke Taubenheimstraße) registriert Rotlichtverstöße in Fahrtrichtung Stadtmitte.

An der roten Ampel in Stuttgart geblitzt: Welche Strafe droht?

Sie haben in Stuttgart an der Kreuzung Waiblinger Straße / Taubenheimstraße die rote Ampel überfahren und sind geblitzt worden? Die Missachtung eines Rotlichts einer Lichtzeichenanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit nach 132 BKatV, § 37 StVO und § 24 StVG dar.

Für die Höhe des Bußgeldes, der Punkteanzahl und eines möglichen Fahrverbots ist die Zeitspanne entscheidend, die die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Waiblinger Straße / Taubenheimstraße bereits auf Rot stand. Diese wird auch als Rotzeit bezeichnet und wird im Schreiben der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart angegeben. Man unterscheidet:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigte beim Überfahren der Haltelinie weniger bis maximal eine Sekunde rot, was bei einem Regelverstoß ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg bedeutet.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigte beim Überfahren länger als eine Sekunde rot. Jetzt drohen mindestens 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße in Deutschland, die auch für Stuttgart gelten.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen
Rotlichtverstoß Bußgeld Punkte P Fahrverbot FV Einspruch
Einfacher Rotlichtverstoß – Rotzeit bis eine Sekunde
Rotzeit unter 1 Sekunde 90 € 1 Kostenlos prüfen Prüfen
Unter 1 Sekunde mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen
Unter 1 Sekunde mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß – Rotzeit über eine Sekunde
Rotzeit über 1 Sekunde 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen
Über 1 Sekunde mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen
Über 1 Sekunde mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen Prüfen

Zum Bußgeld können bei einem Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen hinzukommen. P = Punkte · FV = Fahrverbot

Mögliche Messfehler beim Ampelblitzer Traffipax Traffiphot III in Stuttgart

Bei einem Rotlichtverstoß an der Kreuzung Waiblinger Straße / Taubenheimstraße in Stuttgart müssen die Beweismittel strengen Anforderungen genügen. Das verwendete Traffipax Traffiphot III-Messgerät sollte dabei mindestens zwei Beweisfotos anfertigen:

  • Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Haltelinie der Waiblinger Straße nach Eintritt der Rotphase.
  • Das zweite Foto belegt die tatsächliche Einfahrt in den geschützten Bereich bei Waiblinger Straße / Taubenheimstraße.
  • Die Beweisfotos sollten die Fahrzeugzuordnung und den Auswerterahmen genau erfassen. Ist das Fahrzeug auf dem Blitzerfoto kaum erkennbar oder weist dieses eine geringe Qualität auf, hat ein Einspruch gute Chancen.
  • Der Traffipax Traffiphot III-Blitzer in Stuttgart sollte die Messdaten ordnungsgemäß übermitteln. Liegen Anhaltspunkte für Messfehler vor, kann nach der aktuellen Rechtsprechung geprüft werden ob nur ein Teil der Rohmessdaten gespeichert oder diese gar nicht übermittelt oder aufgezeichnet wurden.

Ein aktuelles Urteil belegt, wie genau eine Beweisführung im Bußgeldbescheid erfolgen sollte. So wurde beispielsweise ein Rotlichtverstoß durch das OLG Frankfurt aufgehoben, da entscheidende Angaben fehlten.

Bußgeldbescheid aus Stuttgart erhalten: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Wenn Sie an der Kreuzung Waiblinger Straße / Taubenheimstraße in Stuttgart geblitzt wurden, leitet die Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart ein Bußgeldverfahren ein. Zunächst erhalten Sie in der Regel einen Anhörungsbogen, in dem Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Hier ist Vorsicht geboten, da Sie sich nicht selbst belasten müssen.

Der eigentliche Bußgeldbescheid folgt in der Regel wenige Wochen später. Ab Zustellung dieses Bescheids haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

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