Ampelblitzer an der Kreuzung Waiblinger Straße / Taubenheimstraße in Stuttgart – Richtung Stadtmitte
Erfasst am 08.01.2026
Ampelblitzer auf einen Blick
- Ort
- Stuttgart
- Kreuzung
- Waiblinger Straße / Taubenheimstraße
- Richtung
- Stadtmitte
- Überwacht
- Rotlicht
- Tempolimit
- 50 km/h
- Gelbphase
- 3 Sekunden (RiLSA)
- Messgerät
- Traffipax Traffiphot III
- Blitzertyp
- Stationärer Blitzer
- Bußgeldstelle
- Landeshauptstadt Stuttgart
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Welche Strafe droht an der roten Ampel in Stuttgart?
Der Ampelblitzer (Traffipax Traffiphot III) an der Kreuzung Waiblinger Straße / Taubenheimstraße in Stuttgart in Fahrtrichtung Stadtmitte fotografiert, wer bei Rot über die Haltelinie fährt. Entscheidend ist die Rotzeit, die im Anhörungsbogen bzw. im Bußgeldbescheid steht: Bis zu einer Sekunde sind es 90 € und 1 Punkt, länger als eine Sekunde 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bei 50 km/h muss die Gelbphase hier 3 Sekunden dauern. Die Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße.
| Rotzeit | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 1 Sekunde | 90 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| bis 1 Sekundemit Gefährdung | 200 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| bis 1 Sekundemit Sachschaden | 240 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| über 1 Sekunde | 200 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| über 1 Sekundemit Gefährdung | 320 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| über 1 Sekundemit Sachschaden | 360 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
Zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Maßgeblich ist die Rotzeit beim Überfahren der Haltelinie. Bußgeldkatalog Rotlicht
Geblitzt an der Kreuzung Waiblinger Straße / Taubenheimstraße in Stuttgart?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem Traffipax Traffiphot III kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit Fahrverbot lohnt sich ein genauer Blick auf Rotzeit, Beweisfotos und Messdaten.
Einspruch prüfenMögliche Messfehler beim Ampelblitzer Traffipax Traffiphot III in Stuttgart
Bei einem Rotlichtverstoß an der Kreuzung Waiblinger Straße / Taubenheimstraße in Stuttgart müssen die Beweismittel strengen Anforderungen genügen. Die Anlage sollte mindestens zwei Beweisfotos anfertigen:
- Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Haltelinie nach Beginn der Rotphase.
- Das zweite Foto belegt die Einfahrt in den geschützten Kreuzungsbereich. Wer an der Haltelinie oder kurz dahinter anhält, hat den Kreuzungsbereich nicht gefährdet.
- Auf den Fotos müssen Fahrzeug und Person am Steuer eindeutig zu erkennen sein. Ist das Blitzerfoto kaum erkennbar, hat ein Einspruch gute Chancen.
- Die Messdaten müssen vollständig gespeichert und übermittelt worden sein. Fehlen Teile der Rohmessdaten, lässt sich die Messung nicht nachprüfen.
- Bei 50 km/h soll die Gelbphase nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) 3 Sekunden dauern. Ist sie kürzer, kann das für den Einspruch erheblich sein; der Phasenplan der Ampel lässt sich über die Akteneinsicht anfordern.
Wie genau die Beweisführung sein muss, zeigt eine Entscheidung des OLG Frankfurt: Dort wurde ein Urteil wegen Rotlichtverstoßes aufgehoben, weil entscheidende Angaben fehlten.
Bußgeldbescheid aus Stuttgart erhalten: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Nach einer Messung an der Kreuzung Waiblinger Straße / Taubenheimstraße in Stuttgart leitet Landeshauptstadt Stuttgart das Bußgeldverfahren ein. Zuerst kommt in der Regel ein Anhörungsbogen. Hier ist Vorsicht geboten: Sie müssen sich nicht selbst belasten.
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Verfolgungsverjährung beträgt seit dem 1. Juli 2026 einheitlich sechs Monate; bestimmte Verfahrenshandlungen wie der Versand eines Anhörungsbogens können sie unterbrechen. Messprotokoll, Fotos und Ampel-Phasenplan lassen sich im Verfahren über eine Akteneinsicht einsehen, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Einspruch kostenlos prüfen
Wir prüfen für Sie, ob sich ein Einspruch gegen die Messung an der Kreuzung Waiblinger Straße / Taubenheimstraße in Stuttgart lohnt, und legen ihn auf Wunsch fachkundig ein.
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