Oelsnitz schreibt 3 Blitzer neu aus: Foto erst ab 9 km/h zu schnell?

Oliver Godolt, Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Oliver Godolt Fachredakteur für Verkehrsrecht

Die Stadt Oelsnitz/Vogtl. schreibt den Betrieb ihrer drei stationären Blitzer für 2027 und 2028 neu aus. Die Vergabeunterlagen nennen die Standorte, technische Anforderungen und ein interessantes Vergütungsmodell pro verwertbarem Verstoß.

Stationärer Blitzer in Oelsnitz im Vogtland – drei Standorte neu ausgeschrieben
Oelsnitz schreibt den Betrieb seiner drei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen für die Jahre 2027 und 2028 neu aus.

Blitzer in Oelsnitz: Diese drei Standorte werden ausgeschrieben

  • Voigtsberger Straße 71 in Oelsnitz/Vogtl.
  • Hofer Straße / Einmündung Fuchspöhlerweg
  • Egerstraße / B92
  • Vertragszeitraum: 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028.
  • Messung: Die Anlagen sollen den Verkehr in beiden Fahrtrichtungen überwachen können.
  • Vergütung: Der Betreiber erhält eine Fallpauschale für verwertbare Messdatensätze.

In Oelsnitz im Vogtland werden drei stationäre Blitzerstandorte für die kommenden zwei Jahre neu ausgeschrieben. Die Stadtverwaltung hat dafür ein öffentliches Vergabeverfahren gestartet – und die Unterlagen verraten deutlich mehr als nur die Adressen der Messstellen.

Die Ausschreibung betrifft die Errichtung und den Betrieb beziehungsweise den Weiterbetrieb von drei stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen. Damit ist wichtig: Es handelt sich nicht um drei bislang unbekannte neue Messorte. Die Standorte existieren bereits beziehungsweise können mit vorhandener Technik weiterbetrieben werden. Neu ausgeschrieben wird der Betrieb für die Jahre 2027 und 2028.

Aktueller Stand: Die Ausschreibung wurde Ende August 2026 veröffentlicht. Angebote können noch bis zum 22. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden. Welcher Anbieter den Zuschlag erhält und welches konkrete Messgerät ab 2027 eingesetzt wird, steht daher noch nicht fest.

Das sind die drei Blitzerstandorte in Oelsnitz

Die Stadt nennt die vorgesehenen Messstellen direkt in der Ausschreibung. Damit steht bereits fest, an welchen Straßen die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung ab 2027 fortgeführt werden soll.

Standort Art der Überwachung
Voigtsberger Straße 71 stationäre Geschwindigkeitsmessung, beide Fahrtrichtungen
Hofer Straße / Fuchspöhlerweg stationäre Geschwindigkeitsmessung, beide Fahrtrichtungen
Egerstraße / B92 stationäre Geschwindigkeitsmessung, beide Fahrtrichtungen

Gerade die Messstelle an der Egerstraße/B92 dürfte auch für Durchgangsverkehr interessant sein. Sie liegt an einer Bundesstraße und betrifft damit nicht ausschließlich den innerstädtischen Verkehr von Oelsnitz.

Die Blitzer sollen in beide Fahrtrichtungen messen

Technisch stellt die Stadt klare Anforderungen an die zukünftigen Anlagen. Die Messsysteme sollen den Verkehr in beiden Fahrtrichtungen erfassen können und dabei von einer Fahrbahnseite aus arbeiten.

Mindestens zwei Fahrstreifen gleichzeitig müssen überwacht werden können. Der geforderte Geschwindigkeitsmessbereich reicht von 20 bis 250 km/h.

Die Anlage soll zudem unabhängig davon messen können, welche Größe, Farbe oder Oberflächenstruktur ein Fahrzeug besitzt. Auch bei dichterem Verkehr verlangt die Stadt eine zuverlässige Fahrzeugzuordnung.

Zum Beweismaterial sollen nicht nur das Kennzeichen, sondern auch Fahrer und Fahrzeug in der Gesamtsituation dokumentiert werden.

Interessante Vorgabe: Fotoauslösung 9 km/h über dem Limit

Eine auffällige technische Vorgabe findet sich beim Auslösegrenzwert. Laut Leistungsverzeichnis soll die Fotoauslösung bei 9 km/h oberhalb des eingestellten Geschwindigkeitslimits erfolgen.

Das darf allerdings nicht mit einem allgemeinen gesetzlichen Toleranzwert verwechselt werden. Die Angabe beschreibt die von Oelsnitz gewünschte Konfiguration der ausgeschriebenen Messtechnik. Sie bedeutet insbesondere nicht, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland grundsätzlich erst ab 9 km/h verfolgt werden könnten.

Der Auslösegrenzwert des Messsystems soll zudem in Schritten von jeweils 1 km/h einstellbar sein.

Oelsnitz zahlt pro verwertbarem Blitzerfall

Besonders interessant ist das wirtschaftliche Modell hinter den drei Anlagen. Der zukünftige Betreiber erhält nicht einfach nur einen festen Betrag für die Bereitstellung der Messtechnik.

Die Ausschreibung sieht eine Abrechnung nach Falldatensätzen vor. Für jeden verwertbaren Datensatz wird eine vereinbarte Fallpauschale berechnet.

Entscheidend ist dabei das Wort verwertbar: Nach den Vergabeunterlagen wird eine Vergütung nur für solche Datensätze gezahlt, die tatsächlich zur weiteren Bearbeitung übergeben werden können. Nicht verwertbare Aufnahmen werden nicht auf dieselbe Weise vergütet.

Die Daten werden anschließend über eine Schnittstelle zum von der Verwaltung eingesetzten Fachverfahren weitergegeben. Die Ausschreibung nennt hierfür ausdrücklich die Anbindung an OWIGWARE.

Je mehr verwertbare Fälle, desto höher die Gesamtvergütung?

Das Fallpauschalen-Modell hat eine Besonderheit: Die spätere Gesamtvergütung hängt damit zumindest teilweise von der Zahl der verwertbaren Messfälle ab.

Wie hoch die Pauschale pro Fall künftig tatsächlich sein wird, steht aktuell noch nicht fest. Die Bieter müssen ihren Preis erst im laufenden Vergabeverfahren anbieten. In das Preisblatt sind Netto-Fallpauschale, Mehrwertsteuer und Bruttopreis einzutragen.

Für Autofahrer ändert das allerdings nichts an den gesetzlichen Voraussetzungen einer Geschwindigkeitsmessung. Ein verwertbarer Datensatz muss unabhängig vom Vertragsmodell den messtechnischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Ähnliches Modell bereits in Greiz

Oelsnitz ist damit nicht die einzige Kommune, bei der private Verkehrstechnik und eine fallbezogene Vergütung zusammenspielen.

Bei den neuen stationären Anlagen in Greiz haben wir ein ähnliches Modell bereits untersucht. Dort wurden 2026 vier neue TraffiStar-S350-Blitzer in Betrieb genommen, wobei die Vergütung ebenfalls an übergebene Verkehrsverstöße gekoppelt ist.

Die Hintergründe dazu finden Sie in unserem Beitrag Vier neue Blitzer in Greiz: So funktioniert das Fallpauschalen-Modell.

Jenoptik betreibt die bisherigen Oelsnitzer Anlagen

Ein Blick in ältere Vergabe- und Stadtratsunterlagen zeigt, wie die derzeitige Blitzertechnik nach Oelsnitz kam.

Im Jahr 2020 erhielt die Jenoptik Robot GmbH den Zuschlag für drei stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Stadtgebiet. Für den damaligen Auftrag wurde eine Summe von 648.000 Euro ausgewiesen. Die ursprüngliche Vertragslaufzeit betrug 60 Monate.

Auch die Stadtverwaltung bestätigte später im Stadtrat, dass die drei stationären Messanlagen aus dem damaligen Jenoptik-Vertrag stammen.

Ob Jenoptik auch den neuen Auftrag für 2027 und 2028 erhält, ist dagegen völlig offen. Die aktuelle Ausschreibung ist ein neues Vergabeverfahren, bei dem sich andere Anbieter beteiligen können.

Messgerät soll sogar mobil eingesetzt werden können

Eine weitere ungewöhnliche Anforderung betrifft die Messtechnik innerhalb der festen Anlagen. Die Stadt verlangt eine Zulassung, die eine Verwendung des Messsystems nicht nur stationär, sondern auch als mobile Messanlage ermöglicht.

Das passt zu Aussagen der Stadtverwaltung aus dem Jahr 2025. Damals wurde im Stadtrat erläutert, dass die Messanlage aus den stationären Gehäusen herausgenommen und mit einem geeigneten Stativ auch extern betrieben werden könne.

Damit kann hochwertige Messtechnik theoretisch unterschiedlich eingesetzt werden, anstatt dauerhaft ausschließlich in einer einzigen Blitzersäule zu verbleiben.

Zusätzlich besitzt Oelsnitz einen mobilen TraffiStar S350

Parallel zu den stationären Anlagen hat Oelsnitz seine eigene mobile Verkehrsüberwachung ausgebaut. 2025 standen dafür Haushaltsmittel in Höhe von rund 230.900 Euro zur Verfügung.

Aus den damaligen Stadtratsunterlagen geht hervor, dass das Messfahrzeug mit einem TraffiStar S350 ausgestattet werden sollte.

Damit betreibt die Stadt zwei unterschiedliche Formen der Geschwindigkeitsüberwachung: die drei langfristig stationierten Anlagen und zusätzlich eine von der Stadt selbst eingesetzte mobile Messanlage.

Bis zu zwei weitere stationäre Blitzer möglich

Interessant für die Zukunft ist außerdem eine Option in der neuen Ausschreibung. Zusätzlich zu den drei fest genannten Standorten können während der Vertragslaufzeit bis zu zwei weitere Messstellen installiert werden.

Das ist allerdings kein Automatismus. Die Erweiterung soll nur erfolgen, wenn sich Stadt und Auftragnehmer darauf verständigen.

Die aktuelle Ausschreibung könnte damit perspektivisch nicht nur den Weiterbetrieb der drei bekannten Anlagen sichern, sondern grundsätzlich auch Raum für eine Erweiterung des stationären Blitzernetzes in Oelsnitz schaffen.

Wann steht fest, wer die Blitzer ab 2027 betreibt?

Unternehmen können ihre Angebote bis zum 22. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch einreichen. Die Bindefrist läuft bis Ende November.

Der neue Leistungszeitraum beginnt anschließend am 1. Januar 2027 und endet am 31. Dezember 2028.

Sobald der Zuschlag veröffentlicht wird, wird vor allem eine Frage interessant: Bleibt die bisherige Messtechnik bestehen oder kommt an den drei Oelsnitzer Standorten künftig ein anderes System zum Einsatz?

Diesen Beitrag werden wir aktualisieren, sobald Auftragnehmer und Gerätetyp feststehen.

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