Blitzeranhänger auf der B1 bei Neuss (unterhalb der Brücke) – Fahrtrichtung Kardinal-Frings-Brücke
Auf der B1 bei Neuss im Bereich unterhalb der Brücke in Fahrtrichtung Kardinal-Frings-Brücke wird mit einem Blitzeranhänger kontrolliert. Im Anhänger arbeitet das Messgerät Traffistar S350. Wer hier geblitzt wurde, sollte vor allem die Zuordnung des Messwerts zum eigenen Fahrzeug, den Auswerterahmen und die im Messzeitpunkt geltende Geschwindigkeitsbegrenzung prüfen lassen.
Auf der B1 bei Neuss geblitzt worden?
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Zum Blitzer-Check| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Bundesstraße | B1 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Messbereich | Innerorts |
| Ort | Neuss |
| Standortangabe | unterhalb der Brücke |
| Fahrtrichtung | Kardinal-Frings-Brücke |
| Tempolimit | 50 km/h |
| Blitzertyp | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Traffistar S350 |
| Zuständige Bußgeldstelle | Rhein-Kreis Neuss |
Auf der B1 bei Neuss zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Kommt der Blitzeranhänger auf der B1 bei Neuss im Bereich unterhalb der Brücke in Fahrtrichtung Kardinal-Frings-Brücke zum Einsatz und werden Sie dort geblitzt, richten sich Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot nach der festgestellten Überschreitung. Entscheidend ist nicht der Tachowert, sondern die Überschreitung, die nach dem Toleranzabzug übrig bleibt. An diesem Blitzer sind 50 km/h innerorts erlaubt. Bereits bei 21 km/h zu viel droht neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot hinzukommen. Ab 31 km/h zu viel gehören innerorts zwei Punkte und ein Fahrverbot zum Regelsatz; bei 41 km/h zu viel steigt auch das Bußgeld deutlich.
Bei diesem Blitzeranhänger mit dem Messgerät Traffistar S350 ist außerdem wichtig, ob er zum Zeitpunkt der Messung an der mit „unterhalb der Brücke“ bezeichneten Stelle stand und korrekt auf die Fahrbahn ausgerichtet war. Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Überschreitungen und die möglichen Folgen für eine Messung an diesem Blitzer. Sämtliche Zwischenstufen finden Sie in der vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.
| Zu schnell nach Toleranzabzug | Was droht? |
|---|---|
| 15 km/h | 50 € · keine Punkte · kein Fahrverbot |
| 20 km/h | 70 € · keine Punkte · kein Fahrverbot |
| 25 km/h | 115 € · 1 Punkt · kein Fahrverbot |
| 30 km/h | 180 € · 1 Punkt · Fahrverbot bei Wiederholung möglich |
| 40 km/h | 260 € · 2 Punkte · 1 Monat Fahrverbot |
| 50 km/h | 400 € · 2 Punkte · 1 Monat Fahrverbot |
| 60 km/h | 560 € · 2 Punkte · 2 Monate Fahrverbot |
| 70 km/h | 700 € · 2 Punkte · 3 Monate Fahrverbot |
| Mehr als 70 km/h | 800 € · 2 Punkte · 3 Monate Fahrverbot |
So wird auf der B1 bei Neuss gemessen
Am Standort auf der B1 bei Neuss kommt der TraffiStar S350 zum Einsatz. Bei einer Einzelfallprüfung können unter anderem Eichung, Messfoto, Auswertung und die vorhandenen Messunterlagen eine Rolle spielen; die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Verfahren ab. Weitere technische Informationen finden Sie auf der Seite zum TraffiStar S350.
Ein Messanhänger kann zeitweise unbeaufsichtigt am Standort verbleiben. Für die Prüfung einer konkreten Messung sind insbesondere Aufbau- und Einsatzdokumentation, Eichung und die im Messzeitpunkt geltende Beschilderung relevant.
Zuständige Bußgeldstelle: Rhein-Kreis Neuss
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B1 bei Neuss ist der Rhein-Kreis Neuss, Abteilung Straßenverkehrsamt Bußgeldbehörde, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Rhein-Kreis Neuss.
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