Blitzer auf der B1 in Neuss – unterhalb der Brücke – Richtung Kardinal-Frings-Brücke

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Akt. am: 07.07.2026

Auf der B1 bei Neuss im Bereich unterhalb der Brücke in Fahrtrichtung Kardinal-Frings-Brücke wird mit einem Blitzeranhänger kontrolliert. Im Anhänger arbeitet das Messgerät Traffistar S350. Wer hier geblitzt wurde, sollte vor allem die Zuordnung des Messwerts zum eigenen Fahrzeug, den Auswerterahmen und die im Messzeitpunkt geltende Geschwindigkeitsbegrenzung prüfen lassen.

Geblitzt worden?

Lassen Sie Ihre Blitzermessung kostenlos prüfen.

Wenige Angaben genügen für eine erste Einschätzung, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.

Einspruch kostenlos prüfen
Blitzermessung kostenlos prüfen lassen
Merkmal Blitzer-Daten
Bundesstraße B1
BundeslandNordrhein-Westfalen
MessbereichInnerorts
OrtNeuss
Standortangabeunterhalb der Brücke
FahrtrichtungKardinal-Frings-Brücke
Tempolimit 50 km/h
BlitzertypBlitzeranhänger
Messgerät Traffistar S350
Zuständige Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss

Auf der B1 bei Neuss geblitzt worden? Diese Strafen drohen 2026

Wenn Sie am Blitzeranhänger auf der B1 bei Neuss (unterhalb der Brücke) in Fahrtrichtung Kardinal-Frings-Brücke das Tempolimit von 50 km/h innerorts überschreiten, richten sich die Konsequenzen nach dem gemessenen Tempo. Entscheidend für das genaue Strafmaß ist stets die Überschreitung, die nach Abzug des Toleranzabzugs verbleibt.

Die folgende Übersicht zeigt die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts für Pkw und Motorräder. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Geschwindigkeitsstufen finden Sie in unserer vollständigen Bußgeldübersicht innerorts.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Überschreitung km/h
Punkte P Fahrverbot FV Einspruch
0–10 30 € 0 kein Fahrverbot eher nicht
11–15 50 € 0 kein Fahrverbot eher nicht
16–20 70 € 0 kein Fahrverbot Einspruch prüfen Jetzt prüfen
21–25 115 € 1 kein Fahrverbot Einspruch prüfen Jetzt prüfen
26–30 180 € 1 kein Regelfahrverbot* 1 M.* Einspruch prüfen Jetzt prüfen
31–40 260 € 2 1 Monat 1 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen
41–50 400 € 2 1 Monat 1 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen
51–60 560 € 2 2 Monate 2 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen
61–70 700 € 2 3 Monate 3 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen
über 70 800 € 2 3 Monate 3 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen

Der Gebühren-Schalter zeigt bei Bußgeldern den typischen Gesamtbetrag einschließlich Mindestgebühr und 3,50 € Zustellauslage. Bei fristgerecht angenommenen Verwarnungsgeldern fallen diese Gebühren in der Regel nicht an.

* Kein Regelfahrverbot für Ersttäter. Ein Monat kann nach der Wiederholungstäterregel hinzukommen.

So wird auf der B1 bei Neuss gemessen

Am Standort auf der B1 bei Neuss kommt der TraffiStar S350 zum Einsatz. Bei einer Einzelfallprüfung können unter anderem Eichung, Messfoto, Auswertung und die vorhandenen Messunterlagen eine Rolle spielen; die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Verfahren ab. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Blitzeranhänger TraffiStar S350.

Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:

  • Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswertrahmen (Fotoposition) muss sich bei der rechnerischen Auswertung regelkonform auf dem gemessenen Fahrzeug befinden.
  • Mehrfachreflexionen & Parallelfahrzeuge: Bei dichtem Verkehr auf der B1 kann der Laserstrahl durch spiegelnde Flächen oder nebeneinander fahrende Fahrzeuge abgelenkt werden.
  • Kalibrierung der Kamera-Verbindung: Die synchrone Zuordnung zwischen der Laser-Distanzmessung und dem Auslösezeitpunkt des Fotos muss lückenlos nachweisbar sein.
  • Nivellierung & Ausrichtung: Nach dem Abstellen und Absenken des Messanhängers auf der B1 muss das automatische System die Selbstkalibrierung fehlerfrei absolviert haben.
  • Unbeaufsichtigter Dauerbetrieb: Prüfungsrelevant sind die kontinuierlichen Protokolldateien (Logfiles) bezüglich Erschütterungen oder Lageveränderungen während des Einsatzes bei Neuss.
  • Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Neuss gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.

Zuständige Bußgeldstelle: Rhein-Kreis Neuss

Für das Verfahren nach einer Messung auf der B1 bei Neuss ist der Rhein-Kreis Neuss, Abteilung Straßenverkehrsamt Bußgeldbehörde, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Rhein-Kreis Neuss.

Weitere Messstellen auf der B1

Weitere Blitzer auf derselben Bundesstraße:

Auf der Übersichtsseite finden Sie 27 Blitzerstandorte auf der B1, davon 1 mit der Fahrtrichtungsangabe „Kardinal-Frings-Brücke“. Alle Blitzer auf der B1 oder Blitzer in Nordrhein-Westfalen.

Blitzer-Standort teilen

Per WhatsApp, E-Mail oder X weiterleiten.