Blitzer auf der B107 in Wiesenburg/Mark – Abschnitt Wiesenburg Richtung Jeserig – Richtung Beidseitig
Auf der B107 bei Wiesenburg/Mark im Bereich Abschnitt Wiesenburg Richtung Jeserig in Fahrtrichtung Beidseitig wird mobil die Geschwindigkeit kontrolliert. Eingesetzt wird ESO ES 8.0. Da das Gerät für jeden Einsatz neu aufgestellt wird, sind Messprotokoll, Ausrichtung und die eindeutige Zuordnung des Messwerts besonders wichtige Prüfpunkte.
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Wenige Angaben genügen für eine erste Einschätzung, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.
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| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Bundesstraße | B107 |
| Bundesland | Brandenburg |
| Messbereich | Außerorts |
| Ort | Wiesenburg/Mark |
| Standortangabe | Abschnitt Wiesenburg Richtung Jeserig |
| Fahrtrichtung | Beidseitig |
| Tempolimit | 70 km/h |
| Blitzertyp | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | ESO ES 8.0 |
| Hinweis zum Standort | Mobile Messung im Waldstück. Häufiger Kontrollpunkt der Polizei Brandenburg. |
| Zuständige Bußgeldstelle | Zentraldienst der Polizei |
Auf der B107 bei Wiesenburg/Mark geblitzt worden? Diese Strafen drohen 2026
Bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle auf der B107 bei Wiesenburg/Mark (Abschnitt Wiesenburg Richtung Jeserig) in Fahrtrichtung Beidseitig hängt die Strafe davon ab, wie deutlich Sie das Tempolimit von 70 km/h außerorts überschritten haben. Entscheidend für das genaue Strafmaß ist stets die Überschreitung, die nach Abzug des Toleranzabzugs verbleibt.
Die folgende Übersicht zeigt die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts für Pkw und Motorräder. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Geschwindigkeitsstufen finden Sie in unserer vollständigen Bußgeldübersicht außerorts.
| Überschreitung km/h |
|
Punkte P | Fahrverbot FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 0–10 | 20 € | 0 | kein Fahrverbot – | eher nicht |
| 11–15 | 40 € | 0 | kein Fahrverbot – | eher nicht |
| 16–20 | 60 € | 0 | kein Fahrverbot – | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 21–25 | 100 € | 1 | kein Fahrverbot – | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 26–30 | 150 € | 1 | kein Regelfahrverbot* 1 M.* | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 31–40 | 200 € | 1 | kein Regelfahrverbot* 1 M.* | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 41–50 | 320 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 51–60 | 480 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 61–70 | 600 € | 2 | 2 Monate 2 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
Der Gebühren-Schalter zeigt bei Bußgeldern den typischen Gesamtbetrag einschließlich Mindestgebühr und 3,50 € Zustellauslage. Bei fristgerecht angenommenen Verwarnungsgeldern fallen diese Gebühren in der Regel nicht an.
* Kein Regelfahrverbot für Ersttäter. Ein Monat kann nach der Wiederholungstäterregel hinzukommen.
So wird auf der B107 bei Wiesenburg/Mark gemessen
Am Standort auf der B107 bei Wiesenburg/Mark kommt der ESO ES 8.0 beziehungsweise ein Einseitensensor zum Einsatz. Bei der Prüfung zählen insbesondere die im Messprotokoll festgehaltene Fotolinie, die Ausrichtung des Sensorkopfs und die eindeutige Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum mobilen Messgerät ESO ES 8.0.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Ausrichtung der Sensorleiste: Die Helligkeitssensoren der Einseiten-Lichtschranke müssen exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn der B107 aufgebaut sein.
- Fremdlicht & Schattenwurf: Schnelle Lichtwechsel, direkte Sonneneinstrahlung oder Schatten vorbeifahrender Fahrzeuge können die optische Messung beeinträchtigen.
- Kabelverbindungen & Dokumentation: An der Messstelle bei Wiesenburg/Mark müssen sämtliche Funk- und Kabelverbindungen zwischen Sensor und Kamera einwandfrei dokumentiert sein.
- Messprotokoll & Schulung: Bei der mobilen Messung müssen Aufstellort, Messentfernung sowie die Schulungsnachweise des Bedienpersonals in der Akte nachgewiesen sein.
- Skizzen & Fotos vom Aufbau: Die Fotodokumentation der Messstelle bei Wiesenburg/Mark muss den vorgeschriebenen Sicht- und Anfahrtsbereich eindeutig wiedergeben.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Wiesenburg/Mark gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Zentraldienst der Polizei
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B107 bei Wiesenburg/Mark ist der Zentraldienst der Polizei, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Zentraldienst der Polizei.
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