Blitzer auf der B3a in Marburg vor der Abfahrt Marburg Süd – Richtung Marburg-Süd

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Erfasst am: 21.07.2025

Auf der B3a bei Marburg im Bereich vor der Abfahrt Marburg Süd in Fahrtrichtung Marburg-Süd kontrolliert ein fest installierter Blitzer das Tempolimit von 100 km/h außerorts. Zum Einsatz kommt ein Messgerät vom Typ Traffistar S 330. Erfahren Sie jetzt, welche Strafen 2026 drohen und prüfen Sie kostenlos, ob ein Einspruch möglich ist.

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Wenige Angaben genügen für eine erste Einschätzung, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.

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Merkmal Blitzer-Daten
Bundesstraße B3a
BundeslandHessen
MessbereichAußerorts
OrtMarburg
Standortangabevor der Abfahrt Marburg Süd
FahrtrichtungMarburg-Süd
Tempolimit 100 km/h
BlitzertypStationärer Blitzer
Messgerät Traffistar S 330
Zuständige Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel

Auf der B3a bei Marburg geblitzt worden? Diese Strafen drohen 2026

Wer am fest installierten Blitzer auf der B3a bei Marburg (vor der Abfahrt Marburg Süd) in Fahrtrichtung Marburg-Süd das Tempolimit von 100 km/h außerorts überschreitet, kann mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bestraft werden. Entscheidend für das genaue Strafmaß ist stets die Überschreitung, die nach Abzug des Toleranzabzugs verbleibt.

Die folgende Übersicht zeigt die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts für Pkw und Motorräder. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Geschwindigkeitsstufen finden Sie in unserer vollständigen Bußgeldübersicht außerorts.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Überschreitung km/h
Punkte P Fahrverbot FV Einspruch
0–10 20 € 0 kein Fahrverbot eher nicht
11–15 40 € 0 kein Fahrverbot eher nicht
16–20 60 € 0 kein Fahrverbot Einspruch prüfen Jetzt prüfen
21–25 100 € 1 kein Fahrverbot Einspruch prüfen Jetzt prüfen
26–30 150 € 1 kein Regelfahrverbot* 1 M.* Einspruch prüfen Jetzt prüfen
31–40 200 € 1 kein Regelfahrverbot* 1 M.* Einspruch prüfen Jetzt prüfen
41–50 320 € 2 1 Monat 1 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen
51–60 480 € 2 1 Monat 1 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen
61–70 600 € 2 2 Monate 2 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen
über 70 700 € 2 3 Monate 3 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen

Der Gebühren-Schalter zeigt bei Bußgeldern den typischen Gesamtbetrag einschließlich Mindestgebühr und 3,50 € Zustellauslage. Bei fristgerecht angenommenen Verwarnungsgeldern fallen diese Gebühren in der Regel nicht an.

* Kein Regelfahrverbot für Ersttäter. Ein Monat kann nach der Wiederholungstäterregel hinzukommen.

So wird auf der B3a bei Marburg gemessen

Am Standort auf der B3a bei Marburg kommt ein TraffiStar S330 beziehungsweise ein vergleichbares Fahrbahnsensorsystem zum Einsatz. Bei einer Einzelfallprüfung sind insbesondere die Unterlagen zur Sensoranlage, mögliche Fahrstreifenwechsel und die Zuordnung von Messwert und Fahrzeug relevant.

Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:

  • Herstellervorgaben: Einhaltung aller Eich- und Aufbaubestimmungen gemäß der offiziellen Gebrauchsanweisung für die stationäre Messanlage TraffiStar S330.
  • Anlagenwartung & Eichsiegel: Bei fest installierten Säulen oder Gehäusen an der B3a müssen das Gültigkeitsdatum der Eichung und intakte Plomben/Siegel vorliegen.
  • Signal- & Schaltprotokolle: Gilt vor Ort ein zeitweises oder variables Tempolimit, müssen die Umschaltsignale der Beschilderung zeitgenau abgeglichen werden.
  • Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Marburg gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.

Zuständige Bußgeldstelle: Regierungspräsidium Kassel

Für das Verfahren nach einer Messung auf der B3a bei Marburg ist das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Regierungspräsidium Kassel.

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