Blitzer auf der B75 in Hamburg – kurz nach der Europabrücke – Richtung Hamburg City
Auf der B75 bei Hamburg im Bereich kurz nach der Europabrücke in Fahrtrichtung Hamburg City wird mit einem Blitzeranhänger kontrolliert. Im Anhänger arbeitet das Messgerät PoliScan Fm1. Wer hier geblitzt wurde, sollte vor allem die Zuordnung des Messwerts zum eigenen Fahrzeug, den Auswerterahmen und die im Messzeitpunkt geltende Geschwindigkeitsbegrenzung prüfen lassen.
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Wenige Angaben genügen für eine erste Einschätzung, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.
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| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Bundesstraße | B75 |
| Bundesland | Hamburg |
| Messbereich | Außerorts |
| Ort | Hamburg |
| Standortangabe | kurz nach der Europabrücke |
| Fahrtrichtung | Hamburg City |
| Tempolimit | 80 km/h |
| Blitzertyp | Blitzeranhänger |
| Messgerät | PoliScan Fm1 |
| Zuständige Bußgeldstelle | Behörde für Inneres und Sport |
Auf der B75 bei Hamburg geblitzt worden? Diese Strafen drohen 2026
Wenn Sie am Blitzeranhänger auf der B75 bei Hamburg (kurz nach der Europabrücke) in Fahrtrichtung Hamburg City das Tempolimit von 80 km/h außerorts überschreiten, richten sich die Konsequenzen nach dem gemessenen Tempo. Entscheidend für das genaue Strafmaß ist stets die Überschreitung, die nach Abzug des Toleranzabzugs verbleibt.
Die folgende Übersicht zeigt die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts für Pkw und Motorräder. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Geschwindigkeitsstufen finden Sie in unserer vollständigen Bußgeldübersicht außerorts.
| Überschreitung km/h |
|
Punkte P | Fahrverbot FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 0–10 | 20 € | 0 | kein Fahrverbot – | eher nicht |
| 11–15 | 40 € | 0 | kein Fahrverbot – | eher nicht |
| 16–20 | 60 € | 0 | kein Fahrverbot – | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 21–25 | 100 € | 1 | kein Fahrverbot – | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 26–30 | 150 € | 1 | kein Regelfahrverbot* 1 M.* | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 31–40 | 200 € | 1 | kein Regelfahrverbot* 1 M.* | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 41–50 | 320 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 51–60 | 480 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 61–70 | 600 € | 2 | 2 Monate 2 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
Der Gebühren-Schalter zeigt bei Bußgeldern den typischen Gesamtbetrag einschließlich Mindestgebühr und 3,50 € Zustellauslage. Bei fristgerecht angenommenen Verwarnungsgeldern fallen diese Gebühren in der Regel nicht an.
* Kein Regelfahrverbot für Ersttäter. Ein Monat kann nach der Wiederholungstäterregel hinzukommen.
So wird auf der B75 bei Hamburg gemessen
Am Standort auf der B75 bei Hamburg kommt der PoliScan FM1 zum Einsatz. Das LIDAR-System kann unter anderem in einem Messanhänger oder einer Säule arbeiten; bei der Prüfung einer konkreten Messung sind insbesondere der Auswerterahmen, die Zuordnung zum Fahrzeug und die Unterlagen zum jeweiligen Aufbau relevant. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Blitzeranhänger PoliScan FM1.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswertrahmen (Fotoposition) muss sich bei der rechnerischen Auswertung regelkonform auf dem gemessenen Fahrzeug befinden.
- Mehrfachreflexionen & Parallelfahrzeuge: Bei dichtem Verkehr auf der B75 kann der Laserstrahl durch spiegelnde Flächen oder nebeneinander fahrende Fahrzeuge abgelenkt werden.
- Kalibrierung der Kamera-Verbindung: Die synchrone Zuordnung zwischen der Laser-Distanzmessung und dem Auslösezeitpunkt des Fotos muss lückenlos nachweisbar sein.
- Nivellierung & Ausrichtung: Nach dem Abstellen und Absenken des Messanhängers auf der B75 muss das automatische System die Selbstkalibrierung fehlerfrei absolviert haben.
- Unbeaufsichtigter Dauerbetrieb: Prüfungsrelevant sind die kontinuierlichen Protokolldateien (Logfiles) bezüglich Erschütterungen oder Lageveränderungen während des Einsatzes bei Hamburg.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Hamburg gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Behörde für Inneres und Sport
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B75 bei Hamburg ist die Behörde für Inneres und Sport, Abteilung Bußgeldstelle, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Behörde für Inneres und Sport.
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Sind Sie auf der B75 bei Hamburg geblitzt worden und haben Post von der Behörden für Inneres und Sport erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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