Mobiler Blitzer in Gotha, Leinastraße (Beidseitig (Höhe Johannesstraße))

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Akt. am: 22.08.2026, 23:12

In der Leinastraße in Gotha finden mobile Geschwindigkeitskontrollen statt. Gemessen wird dabei mit dem PoliScan Speed. Erlaubt sind hier 50 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und können kostenlos prüfen, ob die Messung anfechtbar ist.

An diesem Standort geblitzt?

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Lassen Sie prüfen, ob Messung, Fahrerzuordnung und die Angaben der Bußgeldstelle nachvollziehbar sind und ob sich ein Einspruch lohnen kann.

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Mobiles Geschwindigkeitsmessgerät im Stadtverkehr
Mobiler Blitzer PoliScan Speed
MerkmalBlitzer-Daten
MessungGeschwindigkeit
MessbereichInnerorts
StraßeLeinastraße
Ort Gotha
Standort / FahrtrichtungBeidseitig (Höhe Johannesstraße)
Tempolimit 50 km/h
Blitzertyp Mobiler Blitzer
Messgerät PoliScan Speed
Besonderheiten Mobiler Geschwindigkeitsblitzer in der Leinastraße (99867 Gotha) kurz hinter der Johannesstraße. Das System kontrolliert die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Zuständige Bußgeldstelle Residenzstadt Gotha

In Gotha, Leinastraße zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wenn Sie in der Leinastraße in Gotha Beidseitig (Höhe Johannesstraße) geblitzt wurden, ist für die mögliche Sanktion vor allem entscheidend, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer sind 50 km/h erlaubt.

Schon ab 21 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen. Ab 31 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog innerorts bereits zwei Punkte und ein Fahrverbot vor. Die folgende Tabelle zeigt die Regelsätze im Überblick; alle Zwischenstufen finden Sie zusätzlich in unserer vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.

Bußgeldkatalog Innerorts: PKW & Motorrad

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 70 € - Nein Kostenlos prüfen
21 - 25 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26 - 30 180 € 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 - 40 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 - 50 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 - 60 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 - 70 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei 26–30 km/h zu viel nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.

Km/h Bußgeld P FV Einspruch
<10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1 M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 1 M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2 M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3 M Jetzt prüfen
>70 800 € 2 3M Jetzt prüfen
P = Punkte FV = Fahrverbot M = Monat(e) * = Wiederholungstäter: erneut mindestens 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft

So misst der Blitzer in Gotha, Leinastraße

Der PoliScan Speed steht in der Leinastraße in Gotha typischerweise auf einem Stativ oder misst aus einem Fahrzeug heraus. Im Straßenraum zwischen parkenden Autos und Querverkehr sind Aufstellort und Winkel eng vorgegeben – und der Auswerterahmen muss das gemessene Fahrzeug exakt treffen. Weitere Informationen zur Technik und zu möglichen Fehlerquellen finden Sie auf unserer Seite zum PoliScan Speed.

Eine mobile Messung im Stadtgebiet steht und fällt mit dem Messprotokoll des Einsatztags: Aufstellort zwischen parkenden Autos, Sichtachse, Winkel und Kontrollen müssen dokumentiert sein und zu den Fotos passen. Gerade innerorts – mit Querverkehr, Fußgängern und kurzen Sichtdistanzen – ist der Aufstellort ein häufiger Streitpunkt.

Zuständige Bußgeldstelle: Residenzstadt Gotha

Für das Verfahren nach einer Messung in der Leinastraße in Gotha ist die Residenzstadt Gotha, Abteilung Bürgerbüro, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Adresse und Kontaktdaten: Bußgeldstelle Residenzstadt Gotha.

Weitere Messstellen in Gotha

In Gotha wird auch an anderen Stellen gemessen: Ohrdrufer Straße (Stadtauswärts (Rtg. A 4)) und Reinhardsbrunner Straße (Beidseitig (Höhe Dorotheenstraße)). Eine Übersicht aller 3 Standorte finden Sie unter Blitzer in Gotha.