Blitzeranhänger in Groß Woltersdorf, l012 Abschnitt 30 (FR Wismar)

Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge Experte für Verkehrsrecht Aktualisiert: 15.05.2026, 17:37

In Groß Woltersdorf (l012 Abschnitt 30) wird mit einem Blitzeranhänger kontrolliert. Im Anhänger arbeitet das Messgerät PoliScan FM1. Die Messung betrifft den Bereich FR Wismar. Erlaubt sind hier 50 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und erfahren, wann sich ein Einspruch lohnt.

Blitzeranhänger mit Poliscan FM1
Blitzeranhänger mit Poliscan FM1 (Symbolbild).
MerkmalBlitzer-Daten
MessungGeschwindigkeit
MessbereichInnerorts
Straßel012 Abschnitt 30
Ort Groß Woltersdorf
Standort / FahrtrichtungFR Wismar
Tempolimit 50 km/h
Blitzertyp Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan FM1
Zuständige Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg

In Groß Woltersdorf, l012 Abschnitt 30 zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wenn Sie in Groß Woltersdorf (l012 Abschnitt 30) im Bereich Fahrtrichtung Wismar geblitzt wurden, kommt es für die Höhe der Sanktion darauf an, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Bereits bei 21 km/h zu viel droht neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot hinzukommen. Ab 31 km/h zu viel gehören innerorts zwei Punkte und ein Fahrverbot zum Regelsatz; bei 41 km/h zu viel steigt auch das Bußgeld deutlich. Sämtliche Zwischenstufen finden Sie in der vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Überschreitung Bußgeld* Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 km/h 30 € Nein bei Zweifeln
11–15 km/h 50 € Nein bei Zweifeln
16–20 km/h 70 € Nein Kostenlos prüfen
21–25 km/h 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26–30 km/h 180 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
31–40 km/h 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41–50 km/h 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51–60 km/h 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61–70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Kompakte Bußgeldtabelle für kleine Bildschirme
km/h Bußgeld* P FV Prüfung
bis 10 30 € bei Zweifeln
11–15 50 € bei Zweifeln
16–20 70 € Prüfen
21–25 115 € 1 Prüfen
26–30 180 € 1 1 M.** Prüfen
31–40 260 € 2 1 M. Prüfen
41–50 400 € 2 1 M. Prüfen
51–60 560 € 2 2 M. Prüfen
61–70 700 € 2 3 M. Prüfen
> 70 800 € 2 3 M. Prüfen

* Bei einem Bußgeldbescheid werden regelmäßig mindestens 25 € Gebühr sowie 3,50 € Zustellauslagen berechnet; bei höheren Geldbußen beträgt die Gebühr fünf Prozent. Verwarnungsgelder bis 55 € bleiben bei rechtzeitiger Annahme kostenfrei.

** Ein einmonatiges Fahrverbot kommt bei 26–30 km/h zu viel regelmäßig nur in Betracht, wenn innerhalb eines Jahres bereits eine rechtskräftige Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h vorlag.

So misst der Blitzer in Groß Woltersdorf, l012 Abschnitt 30

Der Blitzeranhänger in Groß Woltersdorf (l012 Abschnitt 30) misst mit einem PoliScan FM1 – ein Laserscanner von Vitronic, der wochenlang autark läuft und Fahrzeuge per Infrarot über mehrere Meter verfolgt. Im dichten Stadtverkehr ist der Auswerterahmen besonders wichtig: Er muss genau das gemessene Fahrzeug einfassen, nicht das daneben. Weitere Informationen zur Technik und zu möglichen Fehlerquellen finden Sie auf unserer Seite zum PoliScan FM1.

Der Anhänger in Groß Woltersdorf steht meist mehrere Tage am Straßenrand oder auf dem Parkstreifen – unbeaufsichtigt. Für den Einspruch zählt, ob Aufbau und Ausrichtung dokumentiert sind und die Anlage über die gesamte Standzeit unverändert in der geeichten Konfiguration lief.

Zuständige Bußgeldstelle: Landkreis Nordwestmecklenburg

Für das Verfahren nach einer Messung in Groß Woltersdorf (l012 Abschnitt 30) ist der Landkreis Nordwestmecklenburg, Abteilung Bußgeldstelle, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Adresse und Kontaktdaten: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg.