Blitzersäule in Laupheim, Hauptstraße 43 Baustetten (FR Laupheim)

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Akt. am: 02.09.2026, 20:16

In Laupheim (Hauptstraße 43 Baustetten) steht eine fest installierte Messanlage vom Typ TraffiStar S350. Erlaubt sind hier 30 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und können kostenlos prüfen, ob die Messung anfechtbar ist.

An diesem Standort geblitzt?

Messung in Laupheim, Hauptstraße 43 Baustetten kostenlos prüfen.

Lassen Sie prüfen, ob Messung, Fahrerzuordnung und die Angaben der Bußgeldstelle nachvollziehbar sind und ob sich ein Einspruch lohnen kann.

Einspruch kostenlos prüfen
Stationäre Blitzersäule vom Typ TraffiStar S350
Fester Blitzer TraffiStar S350
MerkmalBlitzer-Daten
MessungGeschwindigkeit
MessbereichInnerorts
StraßeHauptstraße 43 Baustetten
Ort Laupheim
Standort / FahrtrichtungFR Laupheim
Tempolimit 30 km/h
Blitzertyp Fester Blitzer
Messgerät Traffistar S350
Besonderheiten Fester Blitzer (Traffistar S350) in 88471 Laupheim - Baustetten, Hauptstr. 43 in Fahrtrichtung Laupheim. Das System erfasst Überschreitungen des Tempolimits von 30 km/h via Traffistar S350.
Zuständige Bußgeldstelle Stadt Laupheim

In Laupheim, Hauptstraße 43 Baustetten zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wenn Sie in Laupheim (Hauptstraße 43 Baustetten) Fahrtrichtung Laupheim geblitzt wurden, ist für die mögliche Sanktion vor allem entscheidend, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer sind 30 km/h erlaubt.

Schon ab 21 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen. Ab 31 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog innerorts bereits zwei Punkte und ein Fahrverbot vor. Die folgende Tabelle zeigt die Regelsätze im Überblick; alle Zwischenstufen finden Sie zusätzlich in unserer vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.

Bußgeldkatalog Innerorts: PKW & Motorrad

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 70 € - Nein Kostenlos prüfen
21 - 25 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26 - 30 180 € 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 - 40 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 - 50 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 - 60 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 - 70 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei 26–30 km/h zu viel nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.

Km/h Bußgeld P FV Einspruch
<10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1 M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 1 M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2 M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3 M Jetzt prüfen
>70 800 € 2 3M Jetzt prüfen
P = Punkte FV = Fahrverbot M = Monat(e) * = Wiederholungstäter: erneut mindestens 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft

So misst der Blitzer in Laupheim, Hauptstraße 43 Baustetten

Bei der Anlage in Laupheim (Hauptstraße 43 Baustetten) handelt es sich um eine TraffiStar-S350-Blitzersäule von Jenoptik. Bei einer Prüfung sind insbesondere Eichung, Softwarestand, Messfoto und die eindeutige Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug relevant. Weitere Informationen zur Technik und zu möglichen Fehlerquellen finden Sie auf unserer Seite zum TraffiStar S350.

Für die Festanlage in Laupheim zählen beim Einspruch die gültige Eichung und die Frage, ob die Anlage seit der letzten Eichung baulich unverändert geblieben ist.

Zuständige Bußgeldstelle: Stadt Laupheim

Für das Verfahren nach einer Messung in Laupheim (Hauptstraße 43 Baustetten) ist die Stadt Laupheim, Abteilung Amt für öffentliche Ordnung, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Adresse und Kontaktdaten: Bußgeldstelle Stadt Laupheim.