Ampel- und Geschwindigkeitsblitzer in Norderstedt, Schleswig-Holstein-Straße (an der Kreuzung)

Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge Experte für Verkehrsrecht Aktualisiert: 23.07.2026, 09:21

In der Schleswig-Holstein-Straße in Norderstedt kontrolliert eine kombinierte Anlage sowohl die Geschwindigkeit als auch das Rotlicht. Zum Einsatz kommt das Messgerät PoliScan 3r. Die Messung betrifft den Bereich an der Kreuzung. Erlaubt sind hier 60 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und erfahren, wann sich ein Einspruch lohnt.

Stationäre Messanlage vom Typ PoliScan 3r
PoliScan-3r-Messanlage (Symbolbild).
MerkmalBlitzer-Daten
MessungGeschwindigkeit & Rotlicht (Kombiblitzer)
MessbereichInnerorts
StraßeSchleswig-Holstein-Straße
Ort Norderstedt
Standort / Fahrtrichtungan der Kreuzung
Tempolimit 60 km/h
Blitzertyp Fester Blitzer
Messgerät PoliScan 3R
Besonderheiten Kombinierter fester Geschwindigkeits- und Ampelblitzer in der Schleswig-Holstein-Straße (22844 Norderstedt) an der Kreuzung. Die Kontrolle erfolgt bezüglich Rotlicht und 60 km/h via PoliScan 3R.
Zuständige Bußgeldstelle Kreis Segeberg

In Norderstedt, Schleswig-Holstein-Straße zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wenn Sie in der Schleswig-Holstein-Straße in Norderstedt im Bereich an der Kreuzung geblitzt wurden, kommt es für die Höhe der Sanktion darauf an, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Bereits bei 21 km/h zu viel droht neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot hinzukommen. Ab 31 km/h zu viel gehören innerorts zwei Punkte und ein Fahrverbot zum Regelsatz; bei 41 km/h zu viel steigt auch das Bußgeld deutlich. Sämtliche Zwischenstufen finden Sie in der vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Überschreitung Bußgeld* Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 km/h 30 € Nein bei Zweifeln
11–15 km/h 50 € Nein bei Zweifeln
16–20 km/h 70 € Nein Kostenlos prüfen
21–25 km/h 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26–30 km/h 180 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
31–40 km/h 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41–50 km/h 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51–60 km/h 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61–70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Kompakte Bußgeldtabelle für kleine Bildschirme
km/h Bußgeld* P FV Prüfung
bis 10 30 € bei Zweifeln
11–15 50 € bei Zweifeln
16–20 70 € Prüfen
21–25 115 € 1 Prüfen
26–30 180 € 1 1 M.** Prüfen
31–40 260 € 2 1 M. Prüfen
41–50 400 € 2 1 M. Prüfen
51–60 560 € 2 2 M. Prüfen
61–70 700 € 2 3 M. Prüfen
> 70 800 € 2 3 M. Prüfen

* Bei einem Bußgeldbescheid werden regelmäßig mindestens 25 € Gebühr sowie 3,50 € Zustellauslagen berechnet; bei höheren Geldbußen beträgt die Gebühr fünf Prozent. Verwarnungsgelder bis 55 € bleiben bei rechtzeitiger Annahme kostenfrei.

** Ein einmonatiges Fahrverbot kommt bei 26–30 km/h zu viel regelmäßig nur in Betracht, wenn innerhalb eines Jahres bereits eine rechtskräftige Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h vorlag.

Rote Ampel in Norderstedt, Schleswig-Holstein-Straße: Das kostet ein Rotlichtverstoß

Der Blitzer in Norderstedt, Schleswig-Holstein-Straße überwacht nicht nur das Tempo, sondern auch die Ampel. Entscheidend ist der Moment, in dem das Fahrzeug die Haltelinie bei Rot überquert – und wie lange die Ampel da schon rot war: Dauert die Rotphase bereits länger als eine Sekunde, gilt der Verstoß als qualifiziert, und aus 90 € mit einem Punkt werden 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Rotlichtverstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Einfach (Rotphase unter 1 Sekunde)90 €1
Einfach, mit Gefährdung200 €21 Monat
Einfach, mit Sachbeschädigung240 €21 Monat
Qualifiziert (Rotphase länger als 1 Sekunde)200 €21 Monat
Qualifiziert, mit Gefährdung320 €21 Monat
Qualifiziert, mit Sachbeschädigung360 €21 Monat

Die Sekundengrenze ist ein wichtiger Prüfpunkt: Wie die Rotzeit gemessen und dokumentiert wurde, ob die Gelbphase der zulässigen Geschwindigkeit entsprach und wann der Rotlichtblitzer in Norderstedt, Schleswig-Holstein-Straße zuletzt geeicht wurde, steht nicht im Bescheid – das zeigt erst die Akteneinsicht. Die Regelsätze und weitere Erläuterungen für das Überfahren einer roten Ampel finden Sie im Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.

So misst der Blitzer in Norderstedt, Schleswig-Holstein-Straße

Bei der Anlage in der Schleswig-Holstein-Straße in Norderstedt handelt es sich um einen PoliScan 3r, Vitronics stationäre LIDAR-Säule der dritten Generation. Auswerterahmen, Fahrzeug-Zuordnung im mehrspurigen Verkehr und die Software-Version gehören hier in jede Prüfung.

Für die Festanlage in Norderstedt zählen beim Einspruch die gültige Eichung und die Frage, ob die Anlage seit der letzten Eichung baulich unverändert geblieben ist.

Zuständige Bußgeldstelle: Kreis Segeberg

Für das Verfahren nach einer Messung in der Schleswig-Holstein-Straße in Norderstedt ist der Kreis Segeberg, Abteilung Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Kreis Segeberg.

Weitere Messstellen in Norderstedt

In Norderstedt wird auch an anderen Stellen gemessen: Niendorfer Straße (Ecke Alte Dorfstraße), Ohechaussee B432 (Höhe Schäferkamp) und Poppenbüttler Straße (Ecke Stormarnstraße). Eine Übersicht aller 6 Standorte finden Sie unter Blitzer in Norderstedt.