Blitzersäule in Offenau, Hauptstraße B27 (Ecke Mozartstraße)

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Akt. am: 01.09.2026, 13:32

In Offenau (Hauptstraße B27) steht eine fest installierte Messanlage vom Typ PoliScan 4r. Erlaubt sind hier 30 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und können kostenlos prüfen, ob die Messung anfechtbar ist.

An diesem Standort geblitzt?

Messung in Offenau, Hauptstraße B27 kostenlos prüfen.

Lassen Sie prüfen, ob Messung, Fahrerzuordnung und die Angaben der Bußgeldstelle nachvollziehbar sind und ob sich ein Einspruch lohnen kann.

Einspruch kostenlos prüfen
Stationäre Messanlage vom Typ PoliScan 4r
Fester Blitzer PoliScan 4r
MerkmalBlitzer-Daten
MessungGeschwindigkeit
MessbereichInnerorts
StraßeHauptstraße B27
Ort Offenau
Standort / FahrtrichtungEcke Mozartstraße
Tempolimit 30 km/h
Blitzertyp Fester Blitzer
Messgerät PoliScan 4R
Besonderheiten Fester Geschwindigkeitsblitzer auf der B27 (74254 Offenau) an der Ecke Mozartstraße. Die Überwachung erfolgt bei einem Tempolimit von 30 km/h mittels PoliScan 4R.
Zuständige Bußgeldstelle Landratsamt Heilbronn

In Offenau, Hauptstraße B27 zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wenn Sie in Offenau (Hauptstraße B27) Ecke Mozartstraße geblitzt wurden, ist für die mögliche Sanktion vor allem entscheidend, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer sind 30 km/h erlaubt.

Schon ab 21 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen. Ab 31 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog innerorts bereits zwei Punkte und ein Fahrverbot vor. Die folgende Tabelle zeigt die Regelsätze im Überblick; alle Zwischenstufen finden Sie zusätzlich in unserer vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.

Bußgeldkatalog Innerorts: PKW & Motorrad

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 70 € - Nein Kostenlos prüfen
21 - 25 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26 - 30 180 € 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 - 40 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 - 50 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 - 60 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 - 70 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei 26–30 km/h zu viel nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.

Km/h Bußgeld P FV Einspruch
<10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1 M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 1 M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2 M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3 M Jetzt prüfen
>70 800 € 2 3M Jetzt prüfen
P = Punkte FV = Fahrverbot M = Monat(e) * = Wiederholungstäter: erneut mindestens 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft

So misst der Blitzer in Offenau, Hauptstraße B27

Die Säule in Offenau (Hauptstraße B27) ist ein PoliScan 4r – Vitronics stationäre LIDAR-Generation, die jedes Fahrzeug über mehrere Meter verfolgt. Zu prüfen sind der Auswerterahmen auf dem Messfoto, die Fahrzeug-Zuordnung bei mehrspurigem Verkehr und die eingesetzte Software-Version.

Für die Festanlage in Offenau zählen beim Einspruch die gültige Eichung und die Frage, ob die Anlage seit der letzten Eichung baulich unverändert geblieben ist.

Zuständige Bußgeldstelle: Landratsamt Heilbronn

Für das Verfahren nach einer Messung in Offenau (Hauptstraße B27) ist das Landratsamt Heilbronn, Abteilung Bußgeldstelle, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landratsamt Heilbronn.