Ampel- und Geschwindigkeitsblitzer in Stuttgart, Schloßstraße (FR stadtauswärts)

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Akt. am: 15.07.2026, 13:02

In der Schloßstraße in Stuttgart kontrolliert eine kombinierte Anlage sowohl die Geschwindigkeit als auch das Rotlicht. Zum Einsatz kommt das Messgerät Traffiphot III. Die Messung betrifft den Bereich FR stadtauswärts. Erlaubt sind hier 30 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und erfahren, wann sich ein Einspruch lohnt.

Stationäres Messgerät vom Typ Traffipax Traffiphot III
Fester Blitzer Traffiphot III
MerkmalBlitzer-Daten
MessungGeschwindigkeit & Rotlicht (Kombiblitzer)
MessbereichInnerorts
StraßeSchloßstraße
Ort Stuttgart
Standort / FahrtrichtungFR stadtauswärts
Tempolimit 30 km/h
Blitzertyp Fester Blitzer
Messgerät Traffipax Traffiphot III
Besonderheiten Fester Ampelblitzer für Linksabbieger an der Kreuzung Schloßstraße / Silberburgstraße. Überwachung des Rotlichts mittels Induktionstechnik. Zusätzliche Messung für Tempoverstöße möglich, aber nicht bestätigt.
Zuständige Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart

In Stuttgart, Schloßstraße zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wenn Sie in der Schloßstraße in Stuttgart im Bereich Fahrtrichtung stadtauswärts geblitzt wurden, ist für die mögliche Sanktion vor allem entscheidend, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer sind 30 km/h erlaubt.

Schon ab 21 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen. Ab 31 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog innerorts bereits zwei Punkte und ein Fahrverbot vor. Die folgende Tabelle zeigt die Regelsätze im Überblick; alle Zwischenstufen finden Sie zusätzlich in unserer vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.

Bußgeldkatalog Innerorts: PKW & Motorrad

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 70 € - Nein Kostenlos prüfen
21 - 25 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26 - 30 180 € 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 - 40 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 - 50 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 - 60 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 - 70 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei 26–30 km/h zu viel nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.

Km/h Bußgeld P FV Einspruch
<10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1 M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 1 M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2 M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3 M Jetzt prüfen
>70 800 € 2 3M Jetzt prüfen
P = Punkte FV = Fahrverbot M = Monat(e) * = Wiederholungstäter: erneut mindestens 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft

Rote Ampel in Stuttgart, Schloßstraße: Das kostet ein Rotlichtverstoß

Der Blitzer in Stuttgart, Schloßstraße überwacht nicht nur das Tempo, sondern auch die Ampel. Entscheidend ist der Moment, in dem das Fahrzeug die Haltelinie bei Rot überquert – und wie lange die Ampel da schon rot war: Dauert die Rotphase bereits länger als eine Sekunde, gilt der Verstoß als qualifiziert, und aus 90 € mit einem Punkt werden 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Rotlichtverstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Einfach (Rotphase unter 1 Sekunde)90 €1
Einfach, mit Gefährdung200 €21 Monat
Einfach, mit Sachbeschädigung240 €21 Monat
Qualifiziert (Rotphase länger als 1 Sekunde)200 €21 Monat
Qualifiziert, mit Gefährdung320 €21 Monat
Qualifiziert, mit Sachbeschädigung360 €21 Monat

Die Sekundengrenze ist ein wichtiger Prüfpunkt: Wie die Rotzeit gemessen und dokumentiert wurde, ob die Gelbphase der zulässigen Geschwindigkeit entsprach und wann der Rotlichtblitzer in Stuttgart, Schloßstraße zuletzt geeicht wurde, steht nicht im Bescheid – das zeigt erst die Akteneinsicht. Die Regelsätze und weitere Erläuterungen für das Überfahren einer roten Ampel finden Sie im Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.

So misst der Blitzer in Stuttgart, Schloßstraße

Der Traffiphot III in der Schloßstraße in Stuttgart ist der klassische „Starenkasten" an der Ampel: Induktionsschleifen im Fahrbahnbelag registrieren jedes Fahrzeug, das die Haltelinie bei Rot überfährt – an Kombistandorten überwachen sie zugleich das Tempo. Dokumentiert wird mit zwei Beweisfotos; prüfenswert sind der Abstand zwischen Haltelinie und Schleifen sowie die daraus errechnete Rotlichtzeit – genau diese Anknüpfungstatsachen müssen in der Akte belegt sein.

Für die Festanlage in Stuttgart zählen beim Einspruch die gültige Eichung und die Frage, ob die Anlage seit der letzten Eichung baulich unverändert geblieben ist.

Zuständige Bußgeldstelle: Landeshauptstadt Stuttgart

Für das Verfahren nach einer Messung in der Schloßstraße in Stuttgart ist die Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung Amt für öffentliche Ordnung, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landeshauptstadt Stuttgart.

Weitere Messstellen in Stuttgart

In Stuttgart wird auch an anderen Stellen gemessen: Gerokstraße (vor Heidehofstraße), Maybachstraße (Höhe Bahnunterführung) und Heilbronner Straße (FR stadteinwärts). Eine Übersicht aller 16 Standorte finden Sie unter Blitzer in Stuttgart.