Blitzersäule in Viernheim, Entlastungsstraße West (an der Kreuzung Sandhöfer Weg)
In Viernheim (Entlastungsstraße West) steht eine fest installierte Messanlage vom Typ TraffiStar S350. Erlaubt sind hier 50 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und können kostenlos prüfen, ob die Messung anfechtbar ist.
Messung in Viernheim, Entlastungsstraße West kostenlos prüfen.
Lassen Sie prüfen, ob Messung, Fahrerzuordnung und die Angaben der Bußgeldstelle nachvollziehbar sind und ob sich ein Einspruch lohnen kann.
Einspruch kostenlos prüfen
| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Messung | Geschwindigkeit |
| Messbereich | Innerorts |
| Straße | Entlastungsstraße West |
| Ort | Viernheim |
| Standort / Fahrtrichtung | an der Kreuzung Sandhöfer Weg |
| Tempolimit | 50 km/h |
| Blitzertyp | Fester Blitzer |
| Messgerät | Traffistar S350 |
| Besonderheiten | Fester Geschwindigkeitsblitzer in der Entlastungsstraße West (68519 Viernheim) an der Kreuzung Sandhöfer Weg. Die Überwachung erfolgt bei einem Tempolimit von 50 km/h mittels Traffistar S350. |
| Zuständige Bußgeldstelle | Regierungspräsidium Kassel |
In Viernheim, Entlastungsstraße West zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Wenn Sie in Viernheim (Entlastungsstraße West) an der Kreuzung Sandhöfer Weg geblitzt wurden, ist für die mögliche Sanktion vor allem entscheidend, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer sind 50 km/h erlaubt.
Schon ab 21 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen. Ab 31 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog innerorts bereits zwei Punkte und ein Fahrverbot vor. Die folgende Tabelle zeigt die Regelsätze im Überblick; alle Zwischenstufen finden Sie zusätzlich in unserer vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.
Bußgeldkatalog Innerorts: PKW & Motorrad
| Km/h |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | 30 € | - | Nein | eher nicht |
| 11 - 15 | 50 € | - | Nein | eher nicht |
| 16 - 20 | 70 € | - | Nein | Kostenlos prüfen |
| 21 - 25 | 115 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
| 26 - 30 | 180 € | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 31 - 40 | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 41 - 50 | 400 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51 - 60 | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 61 - 70 | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| Über 70 | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei 26–30 km/h zu viel nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.
| Km/h | Bußgeld | P | FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| <10 | 30 € | - | Nein | eher nicht |
| 11-15 | 50 € | - | Nein | eher nicht |
| 16-20 | 70 € | - | Nein | Jetzt prüfen |
| 21-25 | 115 € | 1 | Nein | Jetzt prüfen |
| 26-30 | 180 € | 1 | 1 M* | Jetzt prüfen |
| 31-40 | 260 € | 2 | 1 M | Jetzt prüfen |
| 41-50 | 400 € | 2 | 1 M | Jetzt prüfen |
| 51-60 | 560 € | 2 | 2 M | Jetzt prüfen |
| 61-70 | 700 € | 2 | 3 M | Jetzt prüfen |
| >70 | 800 € | 2 | 3M | Jetzt prüfen |
|
P = Punkte
FV = Fahrverbot
M = Monat(e)
* = Wiederholungstäter: erneut mindestens 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft
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So misst der Blitzer in Viernheim, Entlastungsstraße West
Bei der Anlage in Viernheim (Entlastungsstraße West) handelt es sich um eine TraffiStar-S350-Blitzersäule von Jenoptik. Bei einer Prüfung sind insbesondere Eichung, Softwarestand, Messfoto und die eindeutige Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug relevant. Weitere Informationen zur Technik und zu möglichen Fehlerquellen finden Sie auf unserer Seite zum TraffiStar S350.
Für die Festanlage in Viernheim zählen beim Einspruch die gültige Eichung und die Frage, ob die Anlage seit der letzten Eichung baulich unverändert geblieben ist.
Zuständige Bußgeldstelle: Regierungspräsidium Kassel
Für das Verfahren nach einer Messung in Viernheim (Entlastungsstraße West) ist das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Regierungspräsidium Kassel.
Post vom Regierungspräsidium Kassel?
Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Lassen Sie die Messung in Viernheim (Entlastungsstraße West) kostenlos einschätzen.
Messung kostenlos prüfenWeitere Messstellen in Viernheim
In Viernheim wird auch an anderen Stellen gemessen: Mannheimer Straße (Höhe Kita), Wasserstraße (Ecke Hofmannstraße) und Lorscher Straße (Höhe Rudolf-Harbig-Halle). Eine Übersicht aller 7 Standorte finden Sie unter Blitzer in Viernheim.