Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen: Kontakt, Adresse & Zuständigkeit

Kontaktdaten zuletzt geprüft am 07.08.2026

Hier finden Sie die Kontaktdaten, Anschrift und Zuständigkeit der Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen. Für diese Bußgeldstelle haben wir derzeit keinen eigenen Online-Anhörungsdienst verlinkt.

Kontaktdaten der Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen

Wir haben die uns vorliegenden Kontaktdaten und Angaben zur Zuständigkeit dieser Bußgeldstelle übersichtlich zusammengefasst. Bei kurzfristigen Änderungen sind die Angaben auf der offiziellen Behördenwebsite maßgeblich.

Angabe Kontaktdaten
Behörde Die Stadt Bietigheim-Bissingen
Abteilung Bußgeldstelle
Anschrift Bahnhofstr. 1, 74321 Bietigheim-Bissingen
Bundesland Baden-Württemberg
Zuständigkeitsbereich Bietigheim-Bissingen
Telefon 07142 74286
E-Mail Bussgeldstelle@bietigheim-bissingen.de

Ist eine Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen möglich?

Für diese Bußgeldstelle haben wir derzeit keinen eigenen Online-Anhörungsdienst verlinkt. Prüfen Sie deshalb zuerst das erhaltene Behördenschreiben. Ist dort ein persönlicher Portalzugang oder QR-Code angegeben, verwenden Sie ausschließlich diesen Zugang.

Bußgelder und typische Verkehrsverstöße

Die Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorgesehen sein.

Verjährung im Bußgeldverfahren

Aktuelle Verjährungsfrist beachten

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungshandlungen können dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.

Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Tat und die Verfahrensschritte der Behörde. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.

Häufige Fragen zur Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen

Die Anschrift lautet: Bahnhofstr. 1, 74321 Bietigheim-Bissingen.

Für diese Bußgeldstelle haben wir derzeit keinen eigenen Online-Anhörungsdienst verlinkt. Maßgeblich sind die Hinweise auf Ihrem Schreiben.

Die Anhörung gibt Ihnen Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Unrichtige Angaben zur Person dürfen nicht gemacht werden. Eine inhaltliche Stellungnahme zum Tatvorwurf sollte sorgfältig abgewogen werden.

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