Kontaktdaten der Bußgeldstelle Stadt Langenfeld
Die folgenden Angaben stammen aus dem hinterlegten Datensatz der Behörde. Bei kurzfristigen Änderungen sind die Informationen auf dem offiziellen Behördenportal maßgeblich.
| Angabe | Kontaktdaten |
|---|---|
| Behörde | Die Stadt Langenfeld |
| Abteilung | Bußgeldstelle |
| Anschrift | Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld Rhld. |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Zuständigkeitsbereich | Langenfeld, Monheim |
| Telefon | 02173 7942350 |
| bussgeldstelle@langenfeld.de | |
| Behördenwebsite | Offizielle Seite öffnen |
Ist eine Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle Stadt Langenfeld möglich?
Im vorliegenden Datensatz ist kein eigener Online-Anhörungsdienst gekennzeichnet. Prüfen Sie deshalb zuerst das erhaltene Behördenschreiben. Ist dort ein persönlicher Portalzugang oder QR-Code angegeben, verwenden Sie ausschließlich diesen Zugang.
Die oben verlinkte Behördenwebsite kann zusätzliche Kontakt- und Verfahrenshinweise enthalten, ist aber nicht automatisch ein persönliches Anhörungsportal.
Bußgelder und typische Verkehrsverstöße
Die Bußgeldstelle bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorgesehen sein.
Verjährung im Bußgeldverfahren
Aktuelle Verjährungsfrist beachten
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungshandlungen können dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.
Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Tat und die Verfahrensschritte der Behörde. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.