Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar: Kontakt, Adresse & Zuständigkeit

Rechtsanwalt Andreas Junge
Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Andreas Junge Experte für Verkehrsrecht

Hier finden Sie die Kontaktdaten, Anschrift und Zuständigkeit der Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar. Ein eigener Online-Anhörungsdienst ist in den vorliegenden Behördendaten nicht hinterlegt.

Kontaktdaten der Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar

Die folgenden Angaben stammen aus dem hinterlegten Datensatz der Behörde. Bei kurzfristigen Änderungen sind die Informationen auf dem offiziellen Behördenportal maßgeblich.

Angabe Kontaktdaten
Behörde Die Stadt Rottenburg am Neckar
Abteilung Ordnungsamt
Anschrift Postfach 29, 72101 Rottenburg am Neckar
Bundesland Baden-Württemberg
Zuständigkeitsbereich Rottenburg
Telefon 07472 165241
E-Mail bussgeld@rottenburg.de
Behördenwebsite Offizielle Seite öffnen

Ist eine Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar möglich?

Im vorliegenden Datensatz ist kein eigener Online-Anhörungsdienst gekennzeichnet. Prüfen Sie deshalb zuerst das erhaltene Behördenschreiben. Ist dort ein persönlicher Portalzugang oder QR-Code angegeben, verwenden Sie ausschließlich diesen Zugang.

Die oben verlinkte Behördenwebsite kann zusätzliche Kontakt- und Verfahrenshinweise enthalten, ist aber nicht automatisch ein persönliches Anhörungsportal.

Bußgelder und typische Verkehrsverstöße

Die Bußgeldstelle bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorgesehen sein.

Verjährung im Bußgeldverfahren

Aktuelle Verjährungsfrist beachten

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungshandlungen können dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.

Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Tat und die Verfahrensschritte der Behörde. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.

Häufige Fragen zur Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar

Die hinterlegte Anschrift lautet: Postfach 29, 72101 Rottenburg am Neckar.

In den vorliegenden Behördendaten ist kein eigener Online-Anhörungsdienst hinterlegt. Maßgeblich sind die Hinweise auf Ihrem Schreiben.

Die Anhörung gibt Ihnen Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Unrichtige Angaben zur Person dürfen nicht gemacht werden. Eine inhaltliche Stellungnahme zum Tatvorwurf sollte sorgfältig abgewogen werden.

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