Bußgeldstelle Stadt Völklingen: Kontakt, Adresse & Zuständigkeit

Rechtsanwalt Andreas Junge
Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Andreas Junge Experte für Verkehrsrecht

Hier finden Sie die Kontaktdaten, Anschrift und Zuständigkeit der Bußgeldstelle Stadt Völklingen. Ein eigener Online-Anhörungsdienst ist in den vorliegenden Behördendaten nicht hinterlegt.

Kontaktdaten der Bußgeldstelle Stadt Völklingen

Die folgenden Angaben stammen aus dem hinterlegten Datensatz der Behörde. Bei kurzfristigen Änderungen sind die Informationen auf dem offiziellen Behördenportal maßgeblich.

Angabe Kontaktdaten
Behörde Die Stadt Völklingen
Abteilung Fachbereich 3 - Bußgeldbehörde
Anschrift Postfach 10 20 40, 66310 Völklingen
Bundesland Saarland
Zuständigkeitsbereich Völklingen
Telefon 06898 130
E-Mail bussgeldstelle@voelkingen.de
Behördenwebsite Offizielle Seite öffnen

Ist eine Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle Stadt Völklingen möglich?

Im vorliegenden Datensatz ist kein eigener Online-Anhörungsdienst gekennzeichnet. Prüfen Sie deshalb zuerst das erhaltene Behördenschreiben. Ist dort ein persönlicher Portalzugang oder QR-Code angegeben, verwenden Sie ausschließlich diesen Zugang.

Die oben verlinkte Behördenwebsite kann zusätzliche Kontakt- und Verfahrenshinweise enthalten, ist aber nicht automatisch ein persönliches Anhörungsportal.

Bußgelder und typische Verkehrsverstöße

Die Bußgeldstelle bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorgesehen sein.

Verjährung im Bußgeldverfahren

Aktuelle Verjährungsfrist beachten

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungshandlungen können dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.

Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Tat und die Verfahrensschritte der Behörde. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.

Häufige Fragen zur Bußgeldstelle Stadt Völklingen

Die hinterlegte Anschrift lautet: Postfach 10 20 40, 66310 Völklingen.

In den vorliegenden Behördendaten ist kein eigener Online-Anhörungsdienst hinterlegt. Maßgeblich sind die Hinweise auf Ihrem Schreiben.

Die Anhörung gibt Ihnen Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Unrichtige Angaben zur Person dürfen nicht gemacht werden. Eine inhaltliche Stellungnahme zum Tatvorwurf sollte sorgfältig abgewogen werden.

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