Kontaktdaten der Bußgeldstelle Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau
Wir haben die uns vorliegenden Kontaktdaten und Angaben zur Zuständigkeit dieser Bußgeldstelle übersichtlich zusammengefasst. Bei kurzfristigen Änderungen sind die Angaben auf der offiziellen Behördenwebsite maßgeblich.
| Angabe | Kontaktdaten |
|---|---|
| Behörde | Die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau |
| Abteilung | Kommunale Verkehrsüberwachung Rohrenfels |
| Anschrift | Tilly-Park 1a, 86633 Neuburg a.d.Donau |
| Bundesland | Bayern |
| Zuständigkeitsbereich | Bergheim, Rohrenfels |
| Telefon | 08431 67190 |
| verkehr@vg-neuburg.de | |
| Behördenwebsite | Offizielle Seite öffnen |
Ist eine Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau möglich?
Für diese Bußgeldstelle haben wir derzeit keinen eigenen Online-Anhörungsdienst verlinkt. Prüfen Sie deshalb zuerst das erhaltene Behördenschreiben. Ist dort ein persönlicher Portalzugang oder QR-Code angegeben, verwenden Sie ausschließlich diesen Zugang.
Die oben verlinkte Behördenwebsite kann zusätzliche Kontakt- und Verfahrenshinweise enthalten, ist aber nicht automatisch ein persönliches Anhörungsportal.
Bußgelder und typische Verkehrsverstöße
Die Bußgeldstelle Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorgesehen sein.
Verjährung im Bußgeldverfahren
Aktuelle Verjährungsfrist beachten
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungshandlungen können dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.
Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Tat und die Verfahrensschritte der Behörde. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.