Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern: Kontakt, Adresse & Zuständigkeit

Rechtsanwalt Andreas Junge
Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Andreas Junge Experte für Verkehrsrecht

Hier finden Sie die Kontaktdaten, Anschrift und Zuständigkeit der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern. Ein eigener Online-Anhörungsdienst ist in den vorliegenden Behördendaten nicht hinterlegt.

Kontaktdaten der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern

Die folgenden Angaben stammen aus dem hinterlegten Datensatz der Behörde. Bei kurzfristigen Änderungen sind die Informationen auf dem offiziellen Behördenportal maßgeblich.

Angabe Kontaktdaten
Behörde Der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
Abteilung Körperschaft des öffentlichen Rechts
Anschrift Werkstraße 1, 84513 Töging am Inn
Bundesland Bayern
Zuständigkeitsbereich Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a.Inn, Rosenheim und Traunstein oder Töging am Inn
Telefon 08631 18470298
E-Mail info@zkv-sob.de
Behördenwebsite Offizielle Seite öffnen

Ist eine Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern möglich?

Im vorliegenden Datensatz ist kein eigener Online-Anhörungsdienst gekennzeichnet. Prüfen Sie deshalb zuerst das erhaltene Behördenschreiben. Ist dort ein persönlicher Portalzugang oder QR-Code angegeben, verwenden Sie ausschließlich diesen Zugang.

Die oben verlinkte Behördenwebsite kann zusätzliche Kontakt- und Verfahrenshinweise enthalten, ist aber nicht automatisch ein persönliches Anhörungsportal.

Bußgelder und typische Verkehrsverstöße

Die Bußgeldstelle bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorgesehen sein.

Verjährung im Bußgeldverfahren

Aktuelle Verjährungsfrist beachten

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungshandlungen können dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.

Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Tat und die Verfahrensschritte der Behörde. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.

Häufige Fragen zur Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern

Die hinterlegte Anschrift lautet: Werkstraße 1, 84513 Töging am Inn.

In den vorliegenden Behördendaten ist kein eigener Online-Anhörungsdienst hinterlegt. Maßgeblich sind die Hinweise auf Ihrem Schreiben.

Die Anhörung gibt Ihnen Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Unrichtige Angaben zur Person dürfen nicht gemacht werden. Eine inhaltliche Stellungnahme zum Tatvorwurf sollte sorgfältig abgewogen werden.

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