Kontaktdaten der Bußgeldstelle Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung
Wir haben die uns vorliegenden Kontaktdaten und Angaben zur Zuständigkeit dieser Bußgeldstelle übersichtlich zusammengefasst. Bei kurzfristigen Änderungen sind die Angaben auf der offiziellen Behördenwebsite maßgeblich.
| Angabe | Kontaktdaten |
|---|---|
| Behörde | Der Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung |
| Abteilung | Geschäftsstelle |
| Anschrift | Sachsenhausen 19, 63773 Goldbach |
| Bundesland | Bayern |
| Zuständigkeitsbereich | Goldbach, Aschaffenburg, Glttbach, Hösbach oder Kleinostheim |
| Telefon | 06021 500662 |
| info@zvau.de | |
| Behördenwebsite | Offizielle Seite öffnen |
Ist eine Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung möglich?
Für diese Bußgeldstelle haben wir derzeit keinen eigenen Online-Anhörungsdienst verlinkt. Prüfen Sie deshalb zuerst das erhaltene Behördenschreiben. Ist dort ein persönlicher Portalzugang oder QR-Code angegeben, verwenden Sie ausschließlich diesen Zugang.
Die oben verlinkte Behördenwebsite kann zusätzliche Kontakt- und Verfahrenshinweise enthalten, ist aber nicht automatisch ein persönliches Anhörungsportal.
Bußgelder und typische Verkehrsverstöße
Die Bußgeldstelle Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorgesehen sein.
Verjährung im Bußgeldverfahren
Aktuelle Verjährungsfrist beachten
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungshandlungen können dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.
Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Tat und die Verfahrensschritte der Behörde. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.