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Neuer Blitzer auf der B239 in Kirchlengern: Tempo 50/70 im Wechsel

Oliver Godolt -  Autor bei Blitzerkatalog
Fachredakteur für Verkehrsrecht
30.06.2026, 22:35 Uhr

Neuer stationärer Blitzer auf der B239 in Kirchlengern (Quernheim): nachts Tempo 50, tags 70, Traffistar S350. Messung in beide Richtungen – jetzt kostenlos prüfen.

Traffistar S350-Blitzer stehen in der Kritik wegen der fehlenden Speicherung von Rohmessdaten.
Traffistar S350-Blitzer stehen in der Kritik wegen der fehlenden Speicherung von Rohmessdaten.

Blitzer-Update: Kirchlengern / B239 (Bereich Quernheim)

  • Standort: Bundesstraße B239, Ortsteil Quernheim, Kirchlengern (Kreis Herford, NRW) – Messung in beide Fahrtrichtungen.
  • Geschwindigkeit: Nachts Tempo 50 (Lärmschutz für Anwohner), tagsüber Tempo 70.
  • Besonderheit: Stationäre Anlage seit 30. Juni 2026 in Betrieb – Messgerät: Traffistar S350.

Auf der B239 in Kirchlengern heißt es ab sofort „Fuß vom Gas": Im Bereich Quernheim hat der Kreis Herford einen neuen stationären Blitzer in Betrieb genommen. Die Besonderheit dieser Messstelle liegt im wechselnden Tempolimit – nachts gilt Tempo 50, um die direkt an der Bundesstraße wohnenden Anwohner vor Lärm zu schützen, tagsüber sind 70 km/h erlaubt. Geblitzt wird in beide Fahrtrichtungen, sodass kein Fahrstreifen ausgenommen ist.

Bundesstraßen wie die B239 sind klassische Tempo-Fallen: Der Verkehr fließt zügig, die Strecke wirkt frei, und gerade auf einer Ortsdurchfahrt verleitet das viele Autofahrer dazu, die zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten. Mit dem stationären Messgerät setzt der Kreis Herford genau hier an. Wer die aktuellen Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachschlagen möchte, findet sie in unserem Bußgeldkatalog 2026.

Technik-Check: Der Traffistar S350 im Einsatz

An der B239 kommt der Traffistar S350 des Herstellers Jenoptik zum Einsatz – eine der modernsten stationären Lasermessanlagen, die in Deutschland zugelassen sind. Das System arbeitet mit einem gepulsten Infrarot-Laser (LIDAR) und ermittelt die Geschwindigkeit über die präzise Laufzeitmessung einzelner Laserpulse. Jeder Messvorgang wird mit einem Beweisfoto dokumentiert, die Anlage ist für den witterungsunabhängigen Dauerbetrieb ausgelegt.

Feature Vorteil für die Behörde Risiko für Autofahrer
Laser-Laufzeitmessung (LIDAR) Hochpräzise Einzelfahrzeugmessung mit eng gebündeltem Messstrahl Laserwarner schützen nicht zuverlässig – die Warnung kommt meist zu spät
Messung in beide Richtungen Lückenlose Überwachung beider Fahrstreifen rund um die Uhr Kein „toter Winkel" – auch der Gegenverkehr wird erfasst
Tag-/Nacht-Programmierung Automatischer Wechsel der Schwelle (70 km/h tags / 50 km/h nachts) Wer die Uhrzeit-Regel nicht kennt, wird nachts schon bei 50 km/h gemessen
Witterungsunabhängiger Dauerbetrieb Messung auch bei Dunkelheit, Regen und Nebel Kein „sicheres Fenster" zu bestimmten Tages- oder Jahreszeiten

Tempo 50 oder 70? Warum die Uhrzeit hier entscheidend ist

Die eigentliche Tücke dieser Messstelle ist das wechselnde Limit. Nach Abzug der behördlichen Messtoleranz von 3 km/h (bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h) liegt die verwertbare Schwelle nachts realistisch bei rund 54 km/h, tagsüber bei rund 74 km/h. Der entscheidende Punkt: Maßgeblich ist immer die gefahrene Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Wer abends im Glauben an „70" unterwegs ist, obwohl bereits die 50er-Regelung gilt, rutscht schnell in eine empfindliche Sanktionsstufe:

  • Nachts ab 21 km/h zu viel (also ab ca. 71 km/h): Hier wird der erste Punkt in Flensburg fällig – wer tagsüber mit 70 fahren dürfte, liegt nachts bereits 21 km/h über dem Limit.
  • Ab 26 km/h zu viel: Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal in dieser Kategorie auffällt, riskiert ein Fahrverbot als Wiederholungstäter.
  • Ab 41 km/h zu viel: Außerorts droht hier Ersttätern ein einmonatiges Fahrverbot samt zwei Punkten – auf einer zügig befahrenen Bundesstraße schneller erreicht, als viele denken.

Experten-Tipp: Fehlerquellen am neuen Standort Kirchlengern

Unser Verkehrsrechtsexperte Andreas Junge weist darauf hin, dass gerade neu in Betrieb genommene Anlagen mit wechselndem Tempolimit konkrete Ansatzpunkte für einen Einspruch bieten können:

  • Welches Limit galt zur Messzeit? Bei einer Anlage, die zwischen 50 und 70 km/h umschaltet, ist der exakte Tatzeitpunkt entscheidend. Lag die Messung im Übergangsfenster zwischen Tag- und Nachtschaltung, muss zweifelsfrei belegt sein, welches Limit galt – ein häufiger Streitpunkt bei zeitabhängigen Begrenzungen.
  • Erstinbetriebnahme und Eichung: Der Traffistar S350 muss vor dem ersten regulären Einsatz gültig geeicht und die Eichung lückenlos dokumentiert sein. Bei einem nagelneuen Standort lohnt die Prüfung, ob Aufstellprotokoll und Eichschein vollständig vorliegen – in den ersten Betriebstagen passieren hier erfahrungsgemäß Dokumentationsfehler.
  • Beschilderung der Tempo-Regelung: Ein nachts abweichendes Limit muss für den Fahrer eindeutig und rechtzeitig erkennbar beschildert sein. Ist die Zusatzbeschilderung (z. B. „22–6 Uhr") missverständlich, verdeckt oder fehlerhaft aufgestellt, kann der Vorwurf wackeln.
  • Rohmessdaten und Messprotokoll: Für eine belastbare Verteidigung sind die Rohmessdaten der Messung entscheidend. Werden sie nicht gespeichert oder nicht herausgegeben, ist die Verwertbarkeit der Messung angreifbar.









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