Online-Anhörung bei der Stadt Achim: Aktenzeichen und Kennwort
Für die Online-Anhörung ist bei der Stadt Achim der Bereich „Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten“ in Achim als Ansprechpartner angegeben. Über den direkten Behördenzugang gelangen Sie zum Login für Ihren persönlichen Vorgang. Für die Anmeldung benötigen Sie Aktenzeichen und Kennwort aus dem Anschreiben. Halten Sie das Schreiben daher am besten bereit, bevor Sie das Portal öffnen.
Direkter Behördenzugang
Anhörung Online (EurOwiG)
anhoerung-online.de/achim/Anmeldung
Die Anmeldeseite fragt das Aktenzeichen und das Kennwort aus Ihrem Anschreiben ab. Zusätzlich müssen Sie den angezeigten SPAM-Schutz ausfüllen. Danach können Sie den für Ihren Vorgang bereitgestellten Anhörungsbogen digital bearbeiten.
- Anschreiben bereitlegen: Aktenzeichen und Kennwort stehen in dem Schreiben, das Sie von der Behörde erhalten haben.
- Direkten Behördenzugang öffnen: Nutzen Sie den auf dieser Seite hinterlegten Link, damit Sie beim richtigen Behördenbereich landen.
- Aktenzeichen und Kennwort eingeben: Übernehmen Sie beide Angaben aus Ihrem Anschreiben.
- SPAM-Schutz ausfüllen: Tragen Sie zusätzlich die Zeichen ein, die auf der Anmeldeseite angezeigt werden.
- Anhörungsbogen prüfen und absenden: Kontrollieren Sie persönliche Daten und eine mögliche Stellungnahme, bevor Sie den Bogen elektronisch übermitteln.
Gut zu wissen
Anhörung Online ist für die digitale Erfassung von Anhörungsbögen vorgesehen. Die eingegebenen Daten werden nach den Angaben der Plattform verschlüsselt an die weiterverarbeitende Software der zuständigen Behörde übertragen.
Vor dem Absenden bei Anhörung Online (EurOwiG): Angaben prüfen
Wenn Sie den Behördenzugang für die Stadt Achim öffnen, sollten Aktenzeichen, Tatvorwurf und Verfahrensdaten genau zu Ihrem Schreiben passen. Anhörung Online (EurOwiG) übermittelt Ihre Eingaben an die Behörde, prüft aber nicht selbst, ob die Messung oder der Vorwurf richtig ist.
- Behörde und Aktenzeichen: Beides sollte mit dem zuletzt erhaltenen Schreiben übereinstimmen.
- Tatvorwurf: Kontrollieren Sie – soweit angezeigt – Tatzeit, Tatort, Fahrzeug und die bezeichnete Ordnungswidrigkeit.
- Persönliche Daten: Angaben zur Person sollten vollständig und zutreffend sein.
- Stellungnahme zur Sache: Eine inhaltliche Erklärung ist nicht dasselbe wie ein Einspruch und sollte nicht vorschnell abgegeben werden.
- Bestätigung sichern: Bietet das Portal nach dem Absenden eine Zusammenfassung oder Eingangsbestätigung an, speichern Sie diese für Ihre Unterlagen.
Geht es in Ihrem Schreiben um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Abstandsverstoß, einen Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer, finden Sie dort die jeweiligen Regelsätze und möglichen Folgen.
Kontakt zum Vorgang bei der Stadt Achim
Fehlen Zugangsdaten, lässt sich der persönliche Vorgang nicht öffnen oder haben Sie eine Frage zum Aktenzeichen, können Sie sich an die Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten in Achim wenden. Halten Sie dabei das Aktenzeichen aus dem Schreiben bereit.
| Angabe | Kontaktdaten |
|---|---|
| Behörde | Stadt Achim |
| Abteilung | Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten |
| Anschrift | Marktplatz 30, 28832 Achim |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Erfasster Zuständigkeitsbereich | Achim |
| Telefon | 04202 9529543 |
| ordnung@stadt.achim.de | |
| Online-Anhörung | anhoerung-online.de/achim/Anmeldung öffnen |