Bußgeldstelle Stadtverwaltung Taunusstein: Online-Anhörung, Kontakt & Blitzerfoto

Rechtsanwalt Andreas Junge
Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Andreas Junge Experte für Verkehrsrecht

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Taunusstein bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie den offiziellen Portalzugang, die Kontaktdaten und Hinweise zum Ablauf.

Smartphone scannt den QR-Code eines Anhörungsbogens für die Online-Anhörung
Mit den Zugangsdaten aus dem Behördenschreiben kann das Online-Portal aufgerufen und – sofern bereitgestellt – das Beweisfoto eingesehen werden.

Kontaktdaten der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Taunusstein

Die folgenden Angaben stammen aus dem hinterlegten Datensatz der Behörde. Bei kurzfristigen Änderungen sind die Informationen auf dem offiziellen Behördenportal maßgeblich.

Angabe Kontaktdaten
Behörde Die Stadtverwaltung Taunusstein
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Anschrift Aarstraße 150, 65232 Taunusstein
Bundesland Hessen
Zuständigkeitsbereich Taunusstein
Telefon 06128 241140
E-Mail kontakt@taunusstein.de
Online-Anhörung Offizielles Anhörungsportal öffnen

Wie läuft die Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Taunusstein ab?

Für die Anmeldung benötigen Sie normalerweise die individuellen Zugangsdaten aus dem Anhörungsbogen. Das Portal sollte ausschließlich über den im Schreiben genannten oder oben verlinkten offiziellen Zugang aufgerufen werden.

  • Portal aufrufen: Öffnen Sie das offizielle Online-Anhörungsportal der Behörde.
  • Zugangsdaten eingeben: Verwenden Sie die Kennung, das Aktenzeichen oder den Zugangscode aus Ihrem Schreiben.
  • Vorwurf prüfen: Kontrollieren Sie die Angaben zum Fahrzeug, Tatort, Tatzeitpunkt und – sofern verfügbar – das Beweisfoto.
  • Persönliche Daten berichtigen: Falsche oder unvollständige Angaben zur Person sollten korrigiert werden.
  • Stellungnahme abwägen: Eine Äußerung zum Tatvorwurf sollte nicht unüberlegt erfolgen, da sie im weiteren Verfahren berücksichtigt werden kann.

Mehr zum Anhörungsbogen und den Rechten des Betroffenen

Bußgelder und typische Verkehrsverstöße

Die Bußgeldstelle bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorgesehen sein.

Verjährung im Bußgeldverfahren

Aktuelle Verjährungsfrist beachten

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungshandlungen können dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.

Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Tat und die Verfahrensschritte der Behörde. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.

Häufige Fragen zur Bußgeldstelle Stadtverwaltung Taunusstein

Die hinterlegte Anschrift lautet: Aarstraße 150, 65232 Taunusstein.

Ja. Der offizielle Portalzugang ist in der Kontakttabelle verlinkt. Für die Anmeldung benötigen Sie die persönlichen Zugangsdaten aus dem Behördenschreiben.

Die Anhörung gibt Ihnen Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Unrichtige Angaben zur Person dürfen nicht gemacht werden. Eine inhaltliche Stellungnahme zum Tatvorwurf sollte sorgfältig abgewogen werden.

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