Blitzer auf der B10 in Neu-Ulm – Übergang von B28 – Richtung Ulm
Auf der B10 bei Neu-Ulm im Bereich Übergang von B28 in Fahrtrichtung Ulm wird mit einem Blitzeranhänger kontrolliert. Im Anhänger arbeitet das Messgerät Poliscan FM1. Wer hier geblitzt wurde, sollte vor allem die Zuordnung des Messwerts zum eigenen Fahrzeug, den Auswerterahmen und die im Messzeitpunkt geltende Geschwindigkeitsbegrenzung prüfen lassen.
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Wenige Angaben genügen für eine erste Einschätzung, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.
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| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Bundesstraße | B10 |
| Bundesland | Bayern |
| Messbereich | Außerorts |
| Ort | Neu-Ulm |
| Standortangabe | Übergang von B28 |
| Fahrtrichtung | Ulm |
| Tempolimit | 70 km/h |
| Blitzertyp | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Poliscan FM1 |
| Zuständige Bußgeldstelle | Bayerisches Polizeiverwaltungsamt |
Auf der B10 bei Neu-Ulm geblitzt worden? Diese Strafen drohen 2026
Wenn Sie am Blitzeranhänger auf der B10 bei Neu-Ulm (Übergang von B28) in Fahrtrichtung Ulm das Tempolimit von 70 km/h außerorts überschreiten, richten sich die Konsequenzen nach dem gemessenen Tempo. Entscheidend für das genaue Strafmaß ist stets die Überschreitung, die nach Abzug des Toleranzabzugs verbleibt.
Die folgende Übersicht zeigt die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts für Pkw und Motorräder. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Geschwindigkeitsstufen finden Sie in unserer vollständigen Bußgeldübersicht außerorts.
| Überschreitung km/h |
|
Punkte P | Fahrverbot FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 0–10 | 20 € | 0 | kein Fahrverbot – | eher nicht |
| 11–15 | 40 € | 0 | kein Fahrverbot – | eher nicht |
| 16–20 | 60 € | 0 | kein Fahrverbot – | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 21–25 | 100 € | 1 | kein Fahrverbot – | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 26–30 | 150 € | 1 | kein Regelfahrverbot* 1 M.* | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 31–40 | 200 € | 1 | kein Regelfahrverbot* 1 M.* | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 41–50 | 320 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 51–60 | 480 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 61–70 | 600 € | 2 | 2 Monate 2 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
Der Gebühren-Schalter zeigt bei Bußgeldern den typischen Gesamtbetrag einschließlich Mindestgebühr und 3,50 € Zustellauslage. Bei fristgerecht angenommenen Verwarnungsgeldern fallen diese Gebühren in der Regel nicht an.
* Kein Regelfahrverbot für Ersttäter. Ein Monat kann nach der Wiederholungstäterregel hinzukommen.
So wird auf der B10 bei Neu-Ulm gemessen
Am Standort auf der B10 bei Neu-Ulm kommt der PoliScan FM1 zum Einsatz. Das LIDAR-System kann unter anderem in einem Messanhänger oder einer Säule arbeiten; bei der Prüfung einer konkreten Messung sind insbesondere der Auswerterahmen, die Zuordnung zum Fahrzeug und die Unterlagen zum jeweiligen Aufbau relevant. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Blitzeranhänger PoliScan FM1.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswertrahmen (Fotoposition) muss sich bei der rechnerischen Auswertung regelkonform auf dem gemessenen Fahrzeug befinden.
- Mehrfachreflexionen & Parallelfahrzeuge: Bei dichtem Verkehr auf der B10 kann der Laserstrahl durch spiegelnde Flächen oder nebeneinander fahrende Fahrzeuge abgelenkt werden.
- Kalibrierung der Kamera-Verbindung: Die synchrone Zuordnung zwischen der Laser-Distanzmessung und dem Auslösezeitpunkt des Fotos muss lückenlos nachweisbar sein.
- Nivellierung & Ausrichtung: Nach dem Abstellen und Absenken des Messanhängers auf der B10 muss das automatische System die Selbstkalibrierung fehlerfrei absolviert haben.
- Unbeaufsichtigter Dauerbetrieb: Prüfungsrelevant sind die kontinuierlichen Protokolldateien (Logfiles) bezüglich Erschütterungen oder Lageveränderungen während des Einsatzes bei Neu-Ulm.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Neu-Ulm gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B10 bei Neu-Ulm ist das Bayerische Polizeiverwaltungsamt, Abteilung Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Bayerisches Polizeiverwaltungsamt.
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Sind Sie auf der B10 bei Neu-Ulm geblitzt worden und haben Post vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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