Blitzersäule auf der B296 bei Tübingen (im OT Unterjesingen) – Fahrtrichtung Reutlingen
Auf der B296 bei Tübingen im Bereich im OT Unterjesingen in Fahrtrichtung Reutlingen kontrolliert ein fest installierter Blitzer die Geschwindigkeit. Zum Einsatz kommt Poliscan Speed. Erlaubt sind an dieser Stelle 30 km/h innerorts.
Auf der B296 bei Tübingen geblitzt worden?
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Zum Blitzer-Check| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Bundesstraße | B296 |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Messbereich | Innerorts |
| Ort | Tübingen |
| Standortangabe | im OT Unterjesingen |
| Fahrtrichtung | Reutlingen |
| Tempolimit | 30 km/h |
| Blitzertyp | Stationärer Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zuständige Bußgeldstelle | Stadtverwaltung Tübingen |
Auf der B296 bei Tübingen zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Wer am fest installierten Blitzer auf der B296 bei Tübingen im Bereich im OT Unterjesingen in Fahrtrichtung Reutlingen zu schnell fährt, muss je nach Höhe der Überschreitung mit einem Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot rechnen. Entscheidend ist nicht der Tachowert, sondern die Überschreitung, die nach dem Toleranzabzug übrig bleibt. An diesem Blitzer sind 30 km/h innerorts erlaubt. Bereits bei 21 km/h zu viel droht neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot hinzukommen. Ab 31 km/h zu viel gehören innerorts zwei Punkte und ein Fahrverbot zum Regelsatz; bei 41 km/h zu viel steigt auch das Bußgeld deutlich.
Bei der fest installierten Anlage vom Typ Poliscan Speed sollten sich die Standortangabe „im OT Unterjesingen“ und die Fahrtrichtung Reutlingen auch im Messfoto und in den Verfahrensunterlagen wiederfinden. Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Überschreitungen und die möglichen Folgen für eine Messung an diesem Blitzer. Sämtliche Zwischenstufen finden Sie in der vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.
| Zu schnell nach Toleranzabzug | Was droht? |
|---|---|
| 15 km/h | 50 € · keine Punkte · kein Fahrverbot |
| 20 km/h | 70 € · keine Punkte · kein Fahrverbot |
| 25 km/h | 115 € · 1 Punkt · kein Fahrverbot |
| 30 km/h | 180 € · 1 Punkt · Fahrverbot bei Wiederholung möglich |
| 40 km/h | 260 € · 2 Punkte · 1 Monat Fahrverbot |
| 50 km/h | 400 € · 2 Punkte · 1 Monat Fahrverbot |
| 60 km/h | 560 € · 2 Punkte · 2 Monate Fahrverbot |
| 70 km/h | 700 € · 2 Punkte · 3 Monate Fahrverbot |
| Mehr als 70 km/h | 800 € · 2 Punkte · 3 Monate Fahrverbot |
So wird auf der B296 bei Tübingen gemessen
Am Standort auf der B296 bei Tübingen kommt der PoliScan Speed zum Einsatz. Das LIDAR-System kann mobil auf einem Stativ, aus einem Messfahrzeug oder stationär eingesetzt werden; typische Prüfpunkte sind die Aufstellung beziehungsweise Anlagenkonfiguration, der Auswerterahmen und die Fahrzeugzuordnung. Weitere technische Informationen finden Sie auf der Seite zum PoliScan Speed.
Bei einer fest installierten Anlage stehen unter anderem Eichung, Wartungs- und Veränderungsnachweise sowie die Zuordnung von Messwert und Fahrzeug im Mittelpunkt. Bei variabler Beschilderung sind außerdem die Schaltprotokolle der Anzeigenanlage relevant.
Zuständige Bußgeldstelle: Stadtverwaltung Tübingen
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B296 bei Tübingen ist die Stadtverwaltung Tübingen, Abteilung Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Stadtverwaltung Tübingen.
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