Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis).

Akt. am: 03.11.2025, 13:23 Redaktion

Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis) erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Baden-Württemberg:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Rhein-Neckar-Kreis
Abteilung Rechtsamt
Ort Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis)
PLZ 69115
Adresse Kurfürsten Anlage 38-40
Telefonnummer 06221-52 21 19 4
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Rhein-Neckar-Kreis: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Rhein-Neckar-Kreis zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(owiportal.komm.one/OAWeb/08226000) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Rhein-Neckar-Kreis vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Heidelberg, Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim oder Wiesloch) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis) beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (owiportal.komm.one/OAWeb/08226000)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis) hochladen.

Bußgeldkatalog 2025/2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Rhein-Neckar-Kreis nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis Rechtsamt den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Heidelberg, Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim oder Wiesloch verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis ein Fahrverbot erteilen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis führt in Baden-Württemberg regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A5
Weinheim
Karlsruhe zum Blitzer
B3
Heidelberg
Heidelberg-Zentrum zum Blitzer

FAQs

Die Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis befindet sich in Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis) in Baden-Württemberg.

Die offizielle Adresse lautet: Kurfürsten Anlage 38-40, 69115 Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis).

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 06221-52 21 19 4. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis) zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Heidelberg, Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim oder Wiesloch fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Rhein-Neckar-Kreis. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis wurden zuletzt am 3. November 2025 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.


Unsere Bewertungen
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„Schnell und exzellent gelöst! Das Verfahren wurde noch vor dem Bußgeldbescheid eingestellt. Besser gehts wohl kaum!“ (M.B.)

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