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Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis: Online-Anhörung, Kontakt & Blitzerfoto

Rechtsanwalt Andreas Junge
Experte für Verkehrsrecht
Aktualisiert am: 14.07.2026

Die Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis).

Smartphone scannt QR-Code auf einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis für den Online-Login
Die Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis bietet die Möglichkeit das Blitzerfoto online einzusehen.

Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis) erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Baden-Württemberg:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Rhein-Neckar-Kreis
Abteilung Rechtsamt
Ort Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis)
PLZ 69115
Adresse Kurfürsten Anlage 38-40
Telefonnummer 06221-52 21 19 4
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Rhein-Neckar-Kreis: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Rhein-Neckar-Kreis zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(owiportal.komm.one/OAWeb/08226000) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Rhein-Neckar-Kreis vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit das Blitzerfoto online einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis) beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform hochladen.

Strafmaß & Bußgelder im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis ahndet Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung, den Sicherheitsabstand, Rotlichtverstöße sowie die Handynutzung am Steuer nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog 2026. Die konkreten Bußgeldsätze, Punkte und Fahrverbots-Schwellen unterscheiden sich je nach Verstoßart:

Verjährt mein Verstoß beim Rhein-Neckar-Kreis noch?

Seit dem 1. Juli 2026 hat der Rhein-Neckar-Kreis mehr Zeit für die Bearbeitung: Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde bundesweit von drei auf sechs Monate verlängert (§ 26 Abs. 3 StVG). Das gilt für alle Bußgeldstellen in Deutschland gleichermaßen – also auch für Vorgänge, die über den Rhein-Neckar-Kreis laufen.

Praktisch bedeutet das: Ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid kann jetzt bis zu sechs Monate nach dem Verstoß noch zugestellt werden, sofern die Frist nicht bereits vorher unterbrochen wurde (etwa durch einen früheren Anhörungsbogen). Wer also lange nichts vom Rhein-Neckar-Kreis gehört hat, sollte sich nicht vorschnell auf eine Verjährung verlassen. Die Details zu Altfällen, Unterbrechungsgründen und Übergangsregeln erklären wir im Beitrag Bußgeldbescheid verjährt erst nach 6 Monaten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis

Q: Wo ist der genaue Sitz der Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis?

Die Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis befindet sich in Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis) in Baden-Württemberg.

Die offizielle Adresse lautet: Kurfürsten Anlage 38-40, 69115 Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis).

Q: Wie und wann kann ich die Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis kontaktieren?

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 06221-52 21 19 4. Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Aktuelle Sprechzeiten finden Sie auf der Webseite der Bußgeldstelle bzw. der Verwaltung von Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis).

Q: Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bescheid der Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis?

Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt vom Einzelfall ab – etwa von Messfehlern, einer ungültigen Eichung oder Formfehlern. Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren Fall unverbindlich prüfen zu lassen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis führt in Baden-Württemberg regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A5
Weinheim
Karlsruhe zum Blitzer
B3
Heidelberg
Heidelberg-Zentrum zum Blitzer
B3
Heidelberg
Altstadt zum Blitzer
B27
Elztal
Heilbronn zum Blitzer